F2: Steuerschlupflöcher schließen - öffentliche Haushalte ausfinanzieren - Benachteiligung von Arbeitnehmer/innen und kleinen Betrieben abbauen! (2013)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Büdelsdorf 2013
Bezeichnung: F2
Antragsteller: Ortsverein Kiel-Russee-Hammer


Beschluss: Überwiesen an Landesparteirat

Die Mitglieder der SPD-Landtagsfraktion werden gebeten, durch eine Initiative des schleswig-holsteinischen Landtages im Bundesrat folgende Bundesgesetzesinitiativen einzubringen:


a) Die Bezugsgröße für die Besteuerung von großen / international verflochtenen Unternehmen auf den bei der Bilanz ohnehin ermittelten Gewinn vor Zinsen und Steuern gesetzlich neu zu fassen. Anlass: Würden die Unternehmenssteuern auf dieser beschriebenen Basis direkt beim Betrieb erhoben - egal ob der Eigentümer Aus- oder Inländer ist -, könnten keine in Deutschland erwirtschafteten Gewinne mehr unversteuert abfließen.


b) Die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten für Aufwendungen, die in Deutschland nicht zu versteuerten Erträgen führen , u.a. für Produktionsverlagerungen ins Ausland, ersatzlos streichen. Anlass: Mit diesen bestehenden steuerlichen Abzugsmöglichkeiten subventioniert der Staat u.a. die Verlagerung von Unternehmen ins Ausland. Hier werden falsche finanzielle Anreize geboten. So mindern die Kosten für den Umzug in Deutschland die Steuerlast und die Gewinne fallen am neuen Standort an.


c) Die sogenannte steuerliche Organschaft ist aufzuheben und die damit verbundene Verlustrechnung zwischen Konzerngesellschaften bei der Körperschaft- und Gewerbesteuer ist abzuschaffen. Anlass: Die Regeln zur Gewinn- und Verlustrechnung im Konzern erlauben es Unternehmen, die Erträge profitabler Betriebe gegen die Verluste anderer Betriebe im Unternehmensverbund aufzurechnen. Im Ergebnis vermindert sich das Steueraufkommen. Konzerne haben einen Steuervorteil gegenüber kleineren Unternehmen und viele Kommunen nehmen kaum Gewerbesteuern ein – obwohl die örtliche Niederlassung eines großen Konzerns hohe Überschüsse erwirtschaftet.


d) Die Verlustvorträge sind, wie es in vielen EU-Ländern üblich ist, nach wenigen Jahren abzuschmelzen. Anlass: Verlustvorträge eröffnen Unternehmen die Möglichkeit, einmal angefallene Verluste beliebig lange vor sich her zu schieben und sie in guten Jahren gegen einen Teil der Gewinne aufzurechnen. So hatten die Kapitalgesellschaften in 2006 in Deutschland 576 Milliarden Euro zur Steuer mindernden Verrechnung mit kommenden Gewinnen aufgetürmt.


e) Die schrittweise Einführung bzw. Annäherung der Buchwerte an die Verkehrswerte von Vermögensgegenständen – vor allem Grundstücke und Immobilien –, um deren Wertzuwächse jährlich als steuerpflichtigen Gewinn gesetzlich anrechnen zu lassen. Anlass: Erst bei Verkauf von Vermögensgegenständen werden die Wertzuwächse steuerlich erfasst. Gibt es keinen Besitzerwechsel, bleiben Wertsteigerungen von Vermögensgegenständen unversteuert. Beispielsweise stehen vor langer Zeit für 100.00 D-Mark gekaufte Grundstücke noch heute mit diesem Wert in der Bilanz, auch wenn der Marktpreis inzwischen bei einer Millionen Euro liegt.


f) Die Gewerbesteuer zu einer „kommunalen Betriebs- bzw. Wirtschaftssteuer“ auszubauen, in der alle im Betrieb erwirtschafteten Kapitalentgelte als Bemessungsgrundlage steuerrechtlich vollumfänglich einbezogen werden. Anlass: Die Gewerbesteuer wurde zwischen 1980 und 2008 ausgehöhlt. Sie war ursprünglich eine Steuer, die alle auf die Kapitalgeber entfallenden Erträge erfasste – beim Fremdkapital die Zinsen, beim Eigenkapital die Gewinne. Übrig blieb am Ende nur eine „Extra-Gewinnsteuer für Großunternehmen“. Seit 2008 wird zumindest ein Teil der gezahlten Schuldzinsen und Lizenzgebühren, die an Mutter- oder Finanzierungsgesellschaften fließen, wieder besteuert. Der 2008 eingeschlagene Kurs soll nun fortgesetzt werden.


g) Kapitalerträge sind wieder in der Einkommensteuererklärung auszuweisen und mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu besteuern. Anlass: Die Abgeltungssteuer entlastet die Bezieher hoher Einkommen sehr stark, da auf Kapitalerträge nicht mehr der persönliche Einkommensteuersatz, sondern nur noch pauschal 25 Prozent erhoben werden. Durch die anonyme Erhebung der Steuer bei der kontoführenden Bank hat der Fiskus kaum einen Überblick, welcher Steuerpflichtige welche Kapitaleinkünfte hat. Dies begünstigt die Steuerhinterziehung und muss abgestellt werden.


h) Die Einnahmen aus alledem (Maßnahmen von a – g) sollen nach folgendem Schlüssel verteilt werden: Bund 15%, Länder 42,5 % und Kommunen 42,5%.Anlass: Nachdem jahrzehntelang den Kommunen vom Bund und den Ländern Aufgaben ohne finanzielle Ressourcen übertragen worden sind, ist es an der Zeit den o.g. Verteilungsschlüssel zu verwirklichen.


i) Durch ein Bundes-Konnexitätsausführungsgesetz sollen künftig etwaige Mehrbelastungen der Länder ausgeglichen werden. Anlass: Schaffung einer sicheren Rechtsgrundlage, Rechtsklarheit und Verlässlichkeit, die für eine verbesserte und konfliktfreiere Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern sorgt. Das Gesetz soll Bekenntnis und Ausdruck für eine kooperative und gleichberechtigte Partnerschaft sein.