F3: Gemeindefinanzreform, Forderungen an das Land (2003)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Kiel 2003
Bezeichnung: F3
Antragsteller: Kreisverband Stormarn


Beschluss: Angenommen und Überwiesen an Bundestagsfraktion, Landtagsfraktion, Bildungsparteitag 2004

(Achtung: Unterschiedliche Beschlüsse zu den einzelnen Antragsteilen. Beachte Vermerk im Beschlusstext)


Der Landesparteitag möge beschließen:


1. Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Die pauschale Kürzung der Finanzausgleichsmasse von jährlich 38,4 Millionen Euro bleibt bis zum Jahr 2004 befristet. Der Finanzausgleich unter den verschiedenen Gebietskörperschaften ist gerechter zu regeln. (Annahme)


2. Ausführungsgesetze zum Grundsicherungsgesetz.

Das seit dem 01.01.2003 geltende Grundsicherungsgesetz ist kostenneutral ohne Belastung der kommunalen Ebene umzusetzen; gegenüber den bisherigen Sozialhilfebelastungen tatsächlich verbleibende Mehrbelastungen beim Kreis sind in voller Höhe auszugleichen. (Überweisung an Bundestagsfraktion und Landtagsfraktion)


3. Änderung des Schulgesetzes.

Für eine flächendeckende Einrichtung von Ganztagsangeboten ist eine pädagogische Nachmittagsbetreuung sicherzustellen. In die Schulkostenbeiträge müssen die Investitionskosten eingerechnet werden. (Überweisung an Bildungsparteitag)


4. Gebührenfestsetzung durch das Land.

Der Rahmen der von den Kommunen zu berücksichtigenden Gebührentarife (Baugebühren, Gebühren im Rahmen der Veterinäraufsicht, der Wasserwirtschaft usw.) ist unverzüglich an die Kostenentwicklung (z.B. bei tariflichen und gesetzlichen Personalkostenerhöhung) anzupassen. (Überweisung an Landtagsfraktion)


5. Ausführungsgesetz zum Bundessozialhilfegesetz.

Die finanzielle Beteiligung des Landes als überörtlichen Träger der Sozialhilfe im Rahmen des Quotalen Systems ist aufzustocken, so dass die entstandenen Verwerfungen zu Lasten der Kreise ausgeglichen werden. (Annahme)