F3: Mindesthonorar für freiberufliche Dozenten (2015)
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Gremium: Landesparteitag |
Sitzung: Landesparteitag Neumünster 2015 |
Bezeichnung: F3 |
Antragsteller: Arbeitsgemeinschaft der Selbständigen (AGS)
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Beschluss: Überwiesen an Landtagsfraktion |
Die Landesregierung und die SPD-Landtagsfraktion werden aufgefordert, für geeignete gesetzliche Maßnahmen zu sorgen, dass vom Land Schleswig-Holstein öffentlich geförderte Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung, Integration und Existenzgründung nur an solche Weiterbildungseinrichtungen (z.B. Volkshochschulen, Musikschulen, von der Bundesagentur für Arbeit geförderte Träger, bei Wohlfahrtsverbänden, Hochschulen und Fachschulen) vergeben werden, die ein Mindesthonorar von 35,00 EUR pro Zeitstunde für selbstständige Dozenten, Lehrer und Trainer gewährleisten.