G1: Reform des Landesgleichstellungsgesetzes - Gleichstellungsbeauftragte (2013)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Büdelsdorf 2013
Bezeichnung: G1
Antragsteller: Jusos Schleswig-Holstein, Arbeitsgemeinschaft Migration und Vielfalt und Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (AsF)


Beschluss: Angenommen


Für die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten nach dem schleswig-holsteinischen Landesgleichstellungsgesetz § 17ff. und der Kommunalverfassung sind Standards in folgenden Bereichen und abhängig vom Umfang ihrer Zuständigkeiten zu entwickeln:

  • Hauptamtlichkeit ab 10.000 Einwohner
  • materielle und personelle Ausstattung bzw. Zuarbeit und Unterstützung
  • Anforderungen an die Qualifikation

Die Senkung der EinwohnerInnengrenze zur Bestellung einer hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten – nach der vorhergegangenen Anhebung durch die CDU-FDP-Landesregierung – ist wie im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und SSW zugesagt ebenfalls umzusetzen. Vorrang genießen jedoch nach unserem Dafürhalten die Erarbeitung und Aushandlung von Standards für die Stellenausstattung unter Beachtung der Konnexität.

Die bestehenden Standards für die Rechte und Aufgaben von Gleichstellungsbeauftragten – insbesondere Weisungsfreiheit, Widerspruchsrecht, Akteneinsicht und direkte Zuordnung zur Dienststellenleitung – bleiben hiervon unberührt.

Im Zuge einer Reform der die Gleichstellungsbeauftragten betreffenden Regelungen sind auch das gesamte Landesgleichstellungsgesetz sowie Gemeinde- und Amtsordnung einer gründlichen Revision zu unterziehen. Vor allem gilt es, allein an Frauen gerichtete Fehlanreize zugunsten einer ungewollten Teilzeitbeschäftigung zu beseitigen.