G1 Geschlechterparitätische Besetzung von Wahllisten (2011): Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Julia (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Julia (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 4: | Zeile 4: | ||
|Sitzung =Landesparteitag Husum 2011 | |Sitzung =Landesparteitag Husum 2011 | ||
|Nr = G1 | |Nr = G1 | ||
|Kategorien = Wahl, | |Kategorien = Wahl, Gleichstellung | ||
|Antragsteller = Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (AsF) | |Antragsteller = Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (AsF) | ||
|Status = Überwiesen | |Status = Überwiesen |
Version vom 4. April 2013, 12:25 Uhr
Gremium: Landesparteitag |
Sitzung: Landesparteitag Husum 2011 |
Bezeichnung: G1 |
Antragsteller: Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (AsF)
|
Beschluss: Überwiesen an Landesvorstand und Landtagsfraktion |
(Landesvorstand wird aufgefordert, bis zur nächsten Listenwahl einen Vorschlag vorzulegen.)
Die SPD-Landtagsfraktion wird aufgefordert, sich für folgende Reform des Landeswahlgesetzes einzusetzen:
- Zulässigkeit einer Wahlliste nur unter der Voraussetzung, dass diese geschlechterparitätisch zusammengesetzt ist.
- Alternierende Aufstellung von Frauen und Männern – der so genannte „Reißverschluss“ – auf der gesamten Wahlliste.
- Falls erforderlich, Einfügen wahlkreisloser BewerberInnen des bei den Direktkandidaturen unterrepräsentierten Geschlechts in die Liste.