H1: Position der SPD SH zu Stiftungsuniversitäten

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Neumünster 2012
Bezeichnung: H1
Antragsteller: Juso Hochschulgruppe Schleswig-Holstein


Beschluss: Angenommen


Die SPD Schleswig-Holstein begleitet die Bemühungen, eine der staatlichen Universitäten des Landes in eine Stiftungsuniversität umzuwandeln kritisch, da dieser Prozess viele Risiken für die Hochschulen und die Hochschullandschaft in sich birgt.

Zu den Gefahren einer Umwandlung in eine Stiftungsuniversität gehört, dass die Vorteile und Nutzen einer Hochschule stärker dem Nutzen von privaten Stiftern zugute kommen, während die Risiken weiterhin staatlich abgesichert bleiben.

Die Vorteile eines Rückzugs des Staates bei der Umwandlung in eine Stiftungsuniversität – beispielsweise die Bauherrenfähigkeit, die Liegenschaftsverwaltung oder die Dienstherreneigenschaft – können auch im Rahmen staatlicher Hochschulen erreicht werden. Die SPD setzt sich daher für eine Experimentierklausel im Hochschulgesetz ein, die den Hochschulen die Möglichkeit gibt, neue Formen der Autonomie zu erproben. An die Umwandlung von staatlichen Hochschulen in Stiftungsuniversitäten knüpft die SPD daher folgende Bedingungen:

  • Die Freiheit von Forschung und Lehre darf nicht in Gefahr geraten und kritische Wissenschaft muss weiterhin unabhängig von wirtschaftlichem Einfluss möglich sein.
  • Der Umwandlung müssen die gewählten Vertretungen aller Statusgruppen der Universität zustimmen.
  • Die Umwandlung in eine Stiftungsuniversität darf nachweisbar keinen negativen Auswirkungen auf die Lehre haben.
  • Die Ausgestaltung einer Stiftungshochschule muss sich eng an den Vorgaben der Hochschulgesetzgebung des Landes orientieren:
    • Es darf keine Gebührenbelastung von Studierenden geben, die über den Rahmen des Hochschulgesetzes hinausgehen.
    • Die Gremienstruktur der Universität sowie ihre Zusammensetzung müssen erhalten bleiben.
    • Ein Stiftungsrat kann die Aufgaben eines Hochschulrats übernehmen – dabei regelt das Hochschulgesetz die Kompetenzverteilung zwischen den Gremien.
    • Studentische Vertreter_innen müssen als ordentliche Mitglieder im Stiftungsrat beteiligt werden. Dem Stiftungsrat wird außerdem ein paritätisch besetzter Stiftungsbeirat zur Seite gestellt.
  • Für die Mitarbeiter_innen der Hochschule darf die Umwandlung in eine Stiftungshochschule weder zu einer tariflichen Verschlechterung noch zu einer Minderung der Mitbestimmungsmöglichkeiten führen.

Die Leistungsfähigkeit des gesamten Hochschulsystems in Schleswig-Holstein darf nachweisbar nicht gefährdet werden.

  • Der Landtag, dem die Hochschulgesetzgebung obliegt, beschließt sowohl über die Umwandlung in eine Stiftungshochschule als auch über den Stiftungsvertrag.
  • Im Vertrag wird verbindlich geregelt, welche Rechte und Pflichten Stifter_innen erhalten. Änderungen des Vertrags bedürfen sowohl der Zustimmung des jeweiligen Hochschulsenats als auch des Landtags.