Homophobe Konversionstherapien verbieten – Anbieter solcher Pseudotherapien von staatlicher Förderung ausschließen (2019)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteirat
Sitzung: Landesparteiratssitzung, September 2019
Bezeichnung: G7
Antragsteller: Arbeitsgemeinschaft der SPD für Akzeptanz und Gleichstellung (SPDqueer)


Beschluss: Angenommen


Die SPD Schleswig-Holstein fordert die Bundespartei auf sich für die Ächtung und das Verbot von sogenannten Konversionstherapien mit einer hohen Priorität auf Bundesebene einzusetzen. Und weiter zu verfolgen um ein gesetzliches Verbot zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens im Jahr 2020 in Kraft treten zu lassen. Institutionen, die solche Pseudotherapien anbieten, sollen sofort von jeglicher staatlicher Finanzierung ausgeschlossen werden.

Sachverhalt:

Alle Menschen haben ein Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, denn die Würde des Menschen ist unantastbar. Sogenannte „Umpolungs- und Konversionstherapien“, die vor allem von religiös-fundamentalistischen Organisationen angeboten werden, zielen ausgehend von einer Abwertung von Homosexualität und Transgeschlechtlichkeit auf eine Änderung von Sexualverhalten, sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität ab. Diese Pseudotherapien sind insbesondere für Jugendliche sehr belastend und gefährlich. Versuche zur eugenischen oder hormonellen pränatalen Manipulation zur „Prävention“ von Homosexualität oder Transgeschlechtlichkeit sind mit den ethischen Grundsätzen ärztlichen Handelns nicht vereinbar. Das gilt auch für Heterosexualisierungstherapien. Alle relevanten psychologischen und psychiatrischen Fachinstitutionen lehnen solche Therapieversuche ab. Homosexualität ist keine Erkrankung und bedarf folglich auch keinerlei Therapieversuche. Diese Auffassung vertrat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) bereits 1992.

Mitte Februar 2019 verkündete Bundesgesundheitsminister Spahn, dass er „es gut fände, wenn man sich bis Sommer auf einen Regelungsvorschlag geeinigt habe“. Die Bundesregierung, die Landesregierungen und alle zuständigen Behörden müssen öffentlich vor solchen, die psychische Gesundheit gefährdenden Pseudotherapien warnen und dafür Sorge tragen, dass Menschen nicht in solche „Behandlungen“ gedrängt werden. Es darf keinerlei öffentliche Förderung für Institutionen geben, die solche „Behandlungen“ anbieten. Zum Schutz von jungen Menschen müssen Umpolungs- und Konversionstherapien an Minderjährigen gesetzlich verboten werden. Es bedarf darüber hinaus einer größeren öffentlichen Aufklärung über die Gefährlichkeit dieser Pseudotherapien.