I01: Allgemeine arbeitsrechtliche Aufklärung (2023)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Lübeck 2023
Bezeichnung: I01
Antragsteller: Kreisverband Segeberg


Beschluss: Überwiesen an Landesvorstand

Der SPD Landesparteitag möge beschließen und den Landesvorstand zur Weiterleitung an den SPD- Bundesparteitag auffordern:

Der SPD-Bundesparteitag möge beschließen und die SPD-Bundestagsfraktion auffordern im nachfolgenden Sinne entsprechende Gesetzesinitiativen zu ergreifen.

Wir fordern eine verpflichtende, regelmäßige allgemeine arbeitsrechtliche Aufklärung von Arbeitnehmer*innen, welche initial und wiederholend innerhalb von 3 Jahren von den Gewerkschaften in den Unternehmen durchgeführt wird.

Finanziert werden soll dies durch Arbeitgeber*innen, zur Sicherstellung eines allgemeinen, rudimentären Grundwissens über die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer*innen in Bezug auf das in Deutschland gültige Arbeitsrecht und der im Grundgesetz zugesicherten Koalitionsfreiheit ab der Größenordnung von kleinen Unternehmen (10 Mitarbeiter*innen aufwärts) gemäß der Definition nach der Empfehlung der europäischen Kommission (2033/361/EG).

Zudem sollte es im Anschluss dieser allgemeinen, arbeitsrechtlichen Aufklärung eine vereinfachte Möglichkeit zur Wahl eines Wahlvorstands für eine Betriebsratswahl in Unternehmen ohne existierende Betriebsratsstruktur geben.

Das Arbeitsrecht ist ein sehr komplexes Thema, das für viele Arbeitnehmer*innen oft schwer verständlich ist. Unkenntnis der eigenen Rechte und Pflichten führt zu vielen Problemen, die sowohl für Arbeitnehmer*innen als auch für Arbeitgeber*innen sehr teuer sein können.

Arbeitgeber*innen in Deutschland sollen verpflichtet werden, Ihre Mitarbeiter*innen regelmäßig über das Arbeitsrecht zu informieren. Dazu sollen entsprechende Veranstaltungen oder Schulungen angeboten werden, bei denen Arbeitnehmer*innen die wichtigsten Grundlagen des Arbeitsrechts kennenlernen können. Die Kosten für diese Schulungen sollen von den Arbeitgeber*innen getragen werden.

Eine solche Verpflichtung würde einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung des Arbeitsklimas in Deutschland leisten, da Arbeitnehmer*innen über ihre Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis besser informiert wären und so Konflikte mit Arbeitgeber*innen vermieden werden. Sie können ihre Arbeit besser einfordern und werden nicht so leicht in die Illegalität und Grauzone gedrängt.

Für Arbeitgeber*innen hätte eine solche Verpflichtung finanzielle und rechtliche Vorteile. Sie können helfen, Konflikte mit Arbeitnehmer*innen zu vermeiden und müssten keine hohen Kosten für Rechtsstreitigkeiten, Schadensersatzforderungen oder gerichtliche Strafen aufbringen. Damit würde die Produktivität gesteigert und eine bessere Zusammenarbeit mit Arbeitnehmer*innen erreicht.

Die Einführung einer verpflichtenden, regelmäßigen allgemeinen arbeitsrechtlichen Aufklärung von Arbeitnehmer*innen in Bezug auf das Arbeitsrecht ist unbedingt notwendig, um den wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Durch die Globalisierung und den damit verbundenen Wettbewerb kommt es immer häufiger zu Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmer*innen und deren Arbeitgeber*innen. Eine Senkung dieser Konfliktfälle und eine Erhöhung des Verständnisses für Arbeitsrecht sind daher zwingend notwendig.

Hierfür sollte sich an den statistisch nachweisbaren Top 10-Themengebieten der Arbeitsgerichtsbarkeiten auf Länderebene, sowie des Bundesarbeitsgerichtes, inhaltlich orientiert werden um eine Senkung der

Fallzahlen herbei zu führen.

Des Weiteren soll ein rudimentäres Grundwissen zu den Themen des Betriebsverfassungsgesetzes, des Arbeitszeitschutzgesetzes (hier im besonderen bezgl. wöchentlicher Höchstarbeitszeiten, gesetzlicher Ruhe- und Pausenzeiten und gesetzlichem Urlaubsanspruch), sowie einer Erklärung und Definition der Unterschiede zwischen Berufsgenossenschaften, Betriebsräten und Gewerkschaften Teil der allgemeinen arbeitsrechtlichen Aufklärung sein.

All dies wiederum muss natürlich ebenfalls einer regelmäßigen Aktualisierung nach 3 Jahren unterliegen, da sich in der jeweiligen Gesetzgebung oder bei den Top 10-Themengebieten der Arbeitsgerichtsbarkeiten durch die allgemeine arbeitsrechtliche Aufklärung eine Änderung ergeben kann. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die steigende Zahl von Migrant*innen aus EU-Staaten und nicht EU- Staaten. Viele von ihnen kennen die deutschen Gesetze nicht und haben Schwierigkeiten, sich im Arbeitsmarkt zurechtzufinden. Eine Regelung zum Schulungsbesuch würde ihnen helfen, sich schneller in Deutschland zu integrieren und ihre Karrierechancen zu verbessern. Dies ist ein wichtiger Aspekt der Integrationspolitik.

Arbeitgeber*innen sollen daher verpflichtet werden in Zusammenarbeit mit den Personal- bzw. Betriebsräten und Gewerkschaften, ihre Mitarbeiter*innen regelmäßig über das Arbeitsrecht zu informieren. Schulungen in diesem Bereich sollten von den Arbeitgeber*innen finanziert werden. Die Einführung einer verpflichtenden, regelmäßigen allgemeinen arbeitsrechtlichen Aufklärung von Arbeitnehmer*innen in Bezug auf das Arbeitsrecht hilft, Konflikte und rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden und sorgt für eine bessere Integration. Eine solche Verpflichtung kann zur Verbesserung der Arbeitsbeziehungen, zur Steigerung der Produktivität und zur Verringerung sowohl der Kosten als auch der Konflikte beitragen.

Wir leiten diesen Anspruch auch unter anderem von dem Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG) und eines noch ausstehenden Bundestariftreuegesetzes ab.