I04: Umsetzen des EuGH Urteil aus 2019 in deutsches Gesetz, Anpassen des Arbeitszeitgesetz (ArbZG) (2023): Unterschied zwischen den Versionen
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(Die Seite wurde neu angelegt: „{{Beschluss | Gliederung = Landesverband Schleswig-Holstein | Gremium = Landesparteitag | Sitzung = Landesparteitag Lübeck 2023 | Antragsteller = Kreisverband Pinneberg, Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) | Nr = I04 | Status = Angenommen | Kategorien = Europa, EU, Europawahl }}Zur Weiterleitung an den Bundesparteitag wollen wir beschließen: * das aktuelle Arbeitszeitgesetz (ArbZG) muss inhaltlich um das EuGH Urteil vom 14.05.2019 angepas…“) |
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Aktuelle Version vom 15. November 2023, 17:33 Uhr
Gremium: Landesparteitag |
Sitzung: Landesparteitag Lübeck 2023 |
Bezeichnung: I04 |
Antragsteller: Kreisverband Pinneberg und Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA)
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Beschluss: Angenommen |
Zur Weiterleitung an den Bundesparteitag wollen wir beschließen:
- das aktuelle Arbeitszeitgesetz (ArbZG) muss inhaltlich um das EuGH Urteil vom 14.05.2019 angepasst / reformiert werden.
- eine Erfassung der Arbeitszeit muss mit der 1. Stunde stattfinden.
- eine Umsetzung der gesetzlichen Anpassung muss spätestens im 1. Halbjahr 2024 erfolgen.