I04: Umsetzen des EuGH Urteil aus 2019 in deutsches Gesetz, Anpassen des Arbeitszeitgesetz (ArbZG) (2023)
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Gremium: Landesparteitag |
Sitzung: Landesparteitag Lübeck 2023 |
Bezeichnung: I04 |
Antragsteller: Kreisverband Pinneberg und Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA)
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Beschluss: Angenommen |
Zur Weiterleitung an den Bundesparteitag wollen wir beschließen:
- das aktuelle Arbeitszeitgesetz (ArbZG) muss inhaltlich um das EuGH Urteil vom 14.05.2019 angepasst / reformiert werden.
- eine Erfassung der Arbeitszeit muss mit der 1. Stunde stattfinden.
- eine Umsetzung der gesetzlichen Anpassung muss spätestens im 1. Halbjahr 2024 erfolgen.