I06: Umsetzen des EuGH Urteil aus 2023 zur Ruhezeit in deutsches Gesetz, Reformierung des Arbeitszeit-Gesetz (ArbZG) + des Arbeitsschutz-Gesetz (ArbSchG) (2023): Unterschied zwischen den Versionen
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(Die Seite wurde neu angelegt: „{{Beschluss | Gliederung = Landesverband Schleswig-Holstein | Gremium = Landesparteitag | Sitzung = Landesparteitag Lübeck 2023 | Antragsteller = Kreisverband Pinneberg, Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) | Nr = I06 | Status = Angenommen | Kategorien = Arbeit, Arbeitszeitgesetz, Arbeitsschutzgesetz }}Auch zur Weiterleitung an Bundesparteitag: * das aktuelle Arbeitszeitgesetz (ArbZG) muss zur Thematik der Ruhezeit inhaltlich um das EuGH Ur…“) |
(kein Unterschied)
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Aktuelle Version vom 15. November 2023, 17:36 Uhr
Gremium: Landesparteitag |
Sitzung: Landesparteitag Lübeck 2023 |
Bezeichnung: I06 |
Antragsteller: Kreisverband Pinneberg und Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA)
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Beschluss: Angenommen |
Auch zur Weiterleitung an Bundesparteitag:
- das aktuelle Arbeitszeitgesetz (ArbZG) muss zur Thematik der Ruhezeit inhaltlich um das EuGH Urteil vom 02.03.2023 reformiert / in seiner Beschreibung genauer ausgeführt werden.
- das aktuelle Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) muss zur Thematik der Ruhezeit inhaltlich um das EuGH Urteil vom 02.03.2023 reformiert / in seiner Beschreibung genauer ausgeführt werden.