I06: Umsetzen des EuGH Urteil aus 2023 zur Ruhezeit in deutsches Gesetz, Reformierung des Arbeitszeit-Gesetz (ArbZG) + des Arbeitsschutz-Gesetz (ArbSchG) (2023): Unterschied zwischen den Versionen

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(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 15. November 2023, 17:36 Uhr

Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Lübeck 2023
Bezeichnung: I06
Antragsteller: Kreisverband Pinneberg und Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA)


Beschluss: Angenommen

Auch zur Weiterleitung an Bundesparteitag:

  • das aktuelle Arbeitszeitgesetz (ArbZG) muss zur Thematik der Ruhezeit inhaltlich um das EuGH Urteil vom 02.03.2023 reformiert / in seiner Beschreibung genauer ausgeführt werden.
  • das aktuelle Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) muss zur Thematik der Ruhezeit inhaltlich um das EuGH Urteil vom 02.03.2023 reformiert / in seiner Beschreibung genauer ausgeführt werden.