I13: Erweiterung des Art. 3, Abs. 3 Grundgesetzes Vielfalt als Grundrecht (November 2014): Unterschied zwischen den Versionen
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Julia (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „{{Beschluss |Gremium = Landesparteirat |Gliederung = Landesverband Schleswig-Holstein |Sitzung = Landesparteiratssitzung, November 2014 |Leitant…“) |
(kein Unterschied)
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Aktuelle Version vom 8. Dezember 2014, 14:23 Uhr
Gremium: Landesparteirat |
Sitzung: Landesparteiratssitzung, November 2014 |
Bezeichnung: I13 |
Antragsteller: Kreisverband Flensburg
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Beschluss: Angenommen |
Die SPD Bundestagsfraktion wird aufgefordert, sich für die Aufnahme des Begriffes der sexuellen Vielfalt in das Grundgesetz einzusetzen.
Die SPD Schleswig-Holstein fordert eine Änderung des Art. 3, Abs. 3 GG :
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen oder seiner sexuellen Identität benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.