I13: Erweiterung des Art. 3, Abs. 3 Grundgesetzes Vielfalt als Grundrecht (November 2014): Unterschied zwischen den Versionen

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(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 8. Dezember 2014, 14:23 Uhr

Gremium: Landesparteirat
Sitzung: Landesparteiratssitzung, November 2014
Bezeichnung: I13
Antragsteller: Kreisverband Flensburg


Beschluss: Angenommen


Die SPD Bundestagsfraktion wird aufgefordert, sich für die Aufnahme des Begriffes der sexuellen Vielfalt in das Grundgesetz einzusetzen.

Die SPD Schleswig-Holstein fordert eine Änderung des Art. 3, Abs. 3 GG :

Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen oder seiner sexuellen Identität benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.