I1: Mehr Steuergerechtigkeit durch Festbetragsabzug von der Steuerschuld (2000): Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 22. Juli 2013, 12:45 Uhr
Gremium: Landesparteitag |
Sitzung: Landesparteitag Lübeck 2000 |
Bezeichnung: I1 |
Antragsteller: Kreisverband Lübeck
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Beschluss: Angenommen und Überwiesen an Bundestagsfraktion |
Die unbeschränkt abzugsfähigen außergewöhnlichen Belastungen (wie z.B. Unterhaltsaufwendungen, Ausbildungsfreibeträgen, Körperbehindertenfreibetrag etc) werden heute als Freibeträge vom zu versteuerndem Einkommen abgezogen. Dadurch ergibt sich für Großverdiener eine erheblich größere Steuerersparnis als bei Geringverdienern.
Daher ist die Systematik des Abzuges grundsätzlich zu überdenken.
Vorschlag:
Abzug eines feststehenden einkommensunabhängigen Betrages von der Steuerschuld.
(Kürzung der festgesetzten Steuer um Festbetrag)
Diese Maßnahme erfolgt kostenneutral.