I2: Verbot der NPD unter vorherigem Abzug der V-Leute (2009): Unterschied zwischen den Versionen
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Julia (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „{{Beschluss |Gremium =Landesparteitag |Gliederung =Landesverband Schleswig-Holstein |Sitzung =Landesparteitag Elmshorn 2009 |Leitantrag = |Nr…“) |
(kein Unterschied)
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Aktuelle Version vom 9. Mai 2013, 14:10 Uhr
Gremium: Landesparteitag |
Sitzung: Landesparteitag Elmshorn 2009 |
Bezeichnung: I2 |
Antragsteller: Kreisverband Schleswig-Flensburg
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Beschluss: Überwiesen an Landesparteirat |
Der SPD-Landesparteitag und der SPD Bundesparteitag beschließen, sich für ein NPD-Verbot durch die Bundesregierung einzusetzen.
Dabei muss beachtet werden, dass der Verfassungsschutz V-Leute, die bekanntlich aus der Neonaziszene kommen und daher mehr der NPD als dem Staat dienen, vorher aus dem Einsatz in der NPD als Informanten abgezogen werden. Der Staat ist gut beraten, andere legale Überwachungsmöglichkeiten gegen die NPD einzusetzen.