I5: Gegen die Ausweitung von Videoüberwachung in Schleswig-Holstein (2013)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Büdelsdorf 2013
Bezeichnung: I5
Antragsteller: Jusos Schleswig-Holstein


Beschluss: Überwiesen an Landesparteirat

Freiheit als ein sozialdemokratischer Grundwert ist für uns ein hohes Gut, das es zu schützen gilt. Im Spannungsverhältnis zur Gewährleistung von Sicherheit darf sie nie leichtfertig preisgegeben werden. Insbesondere in einer Welt hoch entwickelter Informationstechnologie wird Freiheit jedoch häufig unhinterfragt und unverhältnismäßig eingeschränkt.

Die SPD Schleswig-Holstein spricht sich in diesem Sinne gegen eine weitere Ausweitung von Videoüberwachung an öffentlichen Orten wie Bahnhöfen, Fußgängerzonen, in Zügen sowie auf öffentlichen Plätzen aus.

Videoüberwachung ist nicht dafür geeignet, Straftaten oder Vandalismus zu verhindern. Sie kann nicht aktiv in ein Verbrechensgeschehen eingreifen, sondern allenfalls im Nachhinein zur Aufklärung beitragen. Sie steht mit ihrer freiheitseinschränkenden Wirkung in keinem Verhältnis zu einem vermeintlichen Nutzen für die Sicherheit von Menschen. Zudem ist der Kostenaufwand mit Blick auf die Effektivitätder Verbrechensbekämpfung nicht gerechtfertigt.

Unser Schwerpunkt ist die effektive Prävention und Verfolgung von Straftaten jeglicher Art. Hier sind an öffentlichen Orten, an denen ein erhöhtes Risiko-Potential hierfür besteht,ausreichend Polizeikräfteeinzusetzen. Videoüberwachung stellt hierfür keinen adäquaten Ersatz dar.

Zudem sollten wir alles dafür tun und mit unserer Politik darauf hinwirken, dass Gewalt durch zivilgesellschaftliches Verhalten und das Einschreiten von anwesenden Zeugen verhindert wird. Zudem müssen wir uns viel mehr mit den Hintergründen, die zu Gewalt, Diskriminierung und Straftaten führen, beschäftigen.