I6: Fortschreibung der Verwaltungsvorschrift zu §55 Landesbauordnung - Stellplatzerlass-StErl (2013)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Büdelsdorf 2013
Bezeichnung: I6
Antragsteller: Kreisverband Segeberg


Beschluss: Überwiesen an Landesparteirat

Die Landtagsfraktion wir aufgefordert, eine Änderung des Stellplatzerlasses vorzubereiten. Dabei ist die Anzahl des vorgeschriebenen Mindestbedarfs an Stellplätzen für Kraftfahrzeuge der Realität in Wohnbereichen anzupassen.

In der Richtzahlentabelle (Anlage zum Stellplatzerlass) sind folgende Änderungen vorzusehen:

1.1 Einfamilienhäuser 2,0 Stellplätze je Wohnung

1.2 Mehrfamilienhäuser

und sonstige Gebäude

mit Wohnungen 1,0 bis 2,0 Stellplätze pro Wohnung

Weitere Mindestbedarfsrichtlinien für Nr. 2, 3 und 4 der Richtzahlentabelle sind ebenfalls zu überprüfen und ggf. anzupassen.