I7: Finanzmärkte nachhaltig regulieren (2009)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Elmshorn 2009
Bezeichnung: I7
Antragsteller: Kreisverband Lübeck


Beschluss: Überwiesen an Landesparteirat

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Derzeit befinden wir uns, allen Einschätzungen zufolge, in der schwersten Finanzkrise seit 80 Jahren. Grund hierfür ist die Systemkrise des weltweiten Finanzmarkts, die wesentlich auf die Ideologie der Monetaristen zurückzuführen ist. Intransparenz, Regellosigkeit, mangelnde Kontrolle, Verantwortungslosigkeit und Gier haben schweren Schaden für den größten Teil der Menschen angerichtet. Diese neoliberale Ausrichtung der Finanzmärkte hat sich von der Realwirtschaft abgekoppelt. Bis heute haben einige Finanzakteure die realwirtschaftliche Bodenhaftung verloren. Unregulierte oder zu wenig regulierte und sich selbst überlassene Finanz- und Kapitalmärkte zerstören die soziale Marktwirtschaft und haben uns in die Rezession geführt. Dies hat gravierende Folgen für die Sicherheit von vielen Arbeitsplätzen und die finanziellen Möglichkeiten der öffentlichen Hand.

Es ist deshalb richtig, dass die Bundesregierung schnell einen Rettungsplan für die Finanzmärkte mit dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz (Drs. 16/10600,16/10651) verabschiedet hat, damit die Eigenkapitalbasis der Banken stützt und aktuell die Konjunktur ankurbelt. Notwendig ist zudem, dass die Initiativen weiterhin europäisch und global abgestimmt werden. Weitere, nachhaltige Regulierungen des Finanzsektors sind jedoch dringend erforderlich. Finanzmärkte haben die Funktion, dem Menschen zu dienen. Die Bereitstellung von Kapital zur verantwortungsvollen finanziellen Handlungsfähigkeit des Einzelnen, zur Schaffung realwirtschaftlicher Werte und zum Erhalt unserer Volkswirtschaft und Arbeitsplätze muss als Teil der Daseinsvorsorge begriffen werden.

Die SPD-Bundestagsfraktion und die SPD-Parlamentarierinnen und –Parlamentarier im Europäischen Parlament werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass nachhaltigere Regulierungen des Finanzmarktes sowohl national, als auch europäisch und international erfolgen. Nachhaltig bedeutet für uns sozial wie ökologisch.


Solche Regulierungen sind auf nationaler Ebene:

  • Die Teilverstaatlichung in die Krise geratener Finanzinstitute muss in Form von Stammaktien mit mindestens 25,1 Prozent erfolgen, um auf diesem Weg auf die Geschäftspolitik der Bank Einfluss zu nehmen, der auch öffentlich nachvollziehbar auszuüben ist. Steigt der Staat bei einer Privatbank ein, muss diese umfangreich Rechenschaft darüber ablegen, wie sie in Schwierigkeiten geraten konnte und über Fehler ihrer Geschäftspolitik berichten. Darüber hinaus muss die Privatbank Vorschläge zur nachhaltigen Korrektur ihrer bisherigen Geschäftspolitik vorlegen und umsetzen. Dies ist von staatlicher Seite zu kontrollieren.
  • Finanzunternehmen und Management müssen bei nachweisbar schuldhaften Verhalten mit ihrem gesamten eigenen Vermögen persönlich einstehen und haftbar sein. Dazu sind bestehende Gesetze zu überprüfen und gegebenenfalls zu verschärfen. Falls sich erweisen sollte, dass die vorhandenen juristischen Instanzen unzureichend ausgestattet sind, muss personell und finanziell entsprechend nachgebessert werden.
  • Anreizsysteme und Vergütungen von Managerinnen und Managern sind auf ein Maß zurückzuführen, das sich an der Bezahlung anderer Personengruppen mit einem ähnlichen Verantwortungsumfang orientiert. Dazu sind Spitzengehälter in der Wirtschaft, wie dies bereits in der Politik geschieht, für die Öffentlichkeit transparent darzulegen, ebenfalls wie die Geschäftsentscheidungen des jeweiligen Unternehmens (Personal- und Tarifpolitik, Arbeitsbedingungen etc.).
  • Für die Dauer der staatlichen Unterstützung muss generell der Verzicht auf eine Gewinnausschüttung für Anteilseigner gelten.
  • Um bei Wiederveräußerungen staatlicher Beteiligungen eine positive Bilanz zu erzielen, muss flexibel auf die Marktlage Rücksicht genommen werden können.
  • Der Kauf fauler Kredite durch den Staat ist auf solche Fälle zu beschränken, in denen andernfalls eine direkte Gefahr für die volkswirtschaftlich benötigte Geldaufnahme besteht. Zu vermeiden ist der Kauf von Derivaten (Instrumente, deren Preis sich aus dem Kurs von anderen Wertpapieren bzw. Finanzprodukten ableitet). Die Einrichtung einer staatlichen „Badbank“ ist abzulehnen.
  • Öffentlich-rechtliche Banken müssen wieder ihr Kerngeschäft wahrnehmen: die Kapitalversorgung für Projekte, die im Interesse der Allgemeinheit, jedoch nicht kurzfristig hochrentabel sind. Dazu gehört besonders die Kreditvergabe an kleine Unternehmen.
  • Die Einrichtung eines Kontos auf Guthabenbasis für jede Bürgerin oder jeden Bürger, die/der ein solches benötigt ist gesetzlich sicherzustellen. Die Verweigerung oder Verschleppung dieser Dienstleistungen muss mit wirksamen Sanktionen geahndet werden.
  • Die mit Garantien, Bürgschaften, Kapitalbeteiligungen oder durch den Kauf von Wertpapieren unterstützten Banken müssen monatlich öffentlich ihre Mitwirkung an der Kreditversorgung und die Verwendung der bereitgestellten Gelder oder Bürgschaften darlegen, um sicherzustellen, dass diese zweckentsprechend verwendet werden.
  • Der Verbraucherschutz bei Finanzmarktdienstleistungen ist auszubauen. Dazu gehören verbesserte Dokumentationspflichten über Beratungsgespräche seitens der Banken und Finanzinstitute, die Umkehr der Beweislast im Falle fehlerhafter Beratung und die Offenlegung von Provisionen, die Beraterinnen und Berater für die zur Wahl gestellten Produkte bei Abschluss erhalten.
  • Ein unabhängiger, öffentlich kontrollierter „TÜV“ für Finanzmarktprodukte muss etabliert werden. Seine Empfehlungen müssen für die Verbraucherinnen und Verbraucher transparent sein und anhand einer einfachen Kennzeichnung der Produkte deren Risiko anzeigen. Dies gilt vor allem auch für Produkte der privaten Altersvorsorge.
  • Altersvorsorgeprodukte sind auf ihre Zweckdienlichkeit hin zu zertifizieren und mit einem geschützten Begriff als solche zu kennzeichnen.
  • Um Risiken für Finanzmarktprodukte besser einordnen zu können, ist für Bürgerinnen und Bürger eine unabhängige, kostenfreie Beratung im Rahmen von Basisfragen bei den Verbraucherzentralen einzurichten. Diese Beratung muss insbesondere auch für Produkte zur privaten Altersvorsorge gelten.
  • Im Wirtschaftsrecht muss explizit das Ziel „Gemeinwohl“ aufgenommen werden, da vielen Vorständen die Maximierung des Shareholder Value („Wert für die/den Aktionär/in“) als höchstes Gebot gilt. Diese einseitige Orientierung widerspricht jedoch den Vorstellungen des Gesetzgebers bei der Verabschiedung des Aktiengesetzes.
  • Die Mitbestimmung der Beschäftigten in den Banken und Finanzinstituten ist im Hinblick auf eine nachhaltige Unternehmenspolitik als Gegengewicht zu den Interessen der Finanzmarktakteure auszubauen.


Europäisch und international sind folgende Regulierungen vorzunehmen:

  • Ein Sicherungsfonds der europäischen Privatbanken mindestens auf dem Standart der nationalen Regelungen ist einzurichten. Darüber hinaus ist die Wirtschafts- und Finanzpolitik weitestgehend europäisch zu koordinieren. Das gilt auch für die Regulierungsmaßnahmen.
  • Es ist eine globale Finanzaufsicht einzurichten, z. B. der IWF dazu umzubauen, dabei ist das bisherige Instrument der Strukturanpassungsmaßnahmen entsprechend anzupassen.
  • Steueroasen darf es nicht mehr geben. Der Kapitalverkehr mit unkooperativen Finanzplätzen muss gesetzlich unterbunden werden.
  • Eine europäische Finanztransaktionssteuer ist einzurichten, die kurzfristige, spekulative Transaktionen verteuert. Die Einnahmen dieser Steuer sind für die staatlichen Hilfeleistungen und den Ausbau des Verbraucherschutzes zu verwenden.
  • Die Abschaffung von Hedgefonds ist anzustreben. Private-Equity-Fonds* sind effektiv zu kontrollieren und zu regulieren. Dazu gehören Pflichten zur Offenlegung der Vermögens- und Eigentümerstruktur, die Einschränkung übermäßiger Fremdkapitalfinanzierung sowie Anlagebeschränkungen.
  • Rein spekulative, ungedeckte Finanzmarktprodukte wie zum Beispiel Leerverkäufe sind vollständig zu verbieten.
  • Außerbilanzielle Zweckgesellschaften* sind zu verbieten. Die Weiterveräußerung von Kreditrisiken ist weitestgehend rechtlich einzuschränken. Risikoreiche Positionen müssen in Zukunft umfassend in die Unternehmensbilanz von Finanzinstituten eingehen (Zweckgesellschaften waren einer der Auslöser für die Finanzkrise: zahlreiche Banken nutzen sie, um risikoreiche Positionen außerhalb ihrer Unternehmensbilanz zu halten).
  • Eine angemessene Eigenkapitalunterlegung von Verbriefungsgeschäften (Erzeugung von Wertpapieren zur Refinanzierung von Unternehmen direkt über den Kapitalmarkt) ist im Umfang von 20 Prozent vorzusehen.
  • Rating-Agenturen (privatwirtschaftlich organisierte, gewinnorientierte Betriebe; beurteilen die Kreditwürdigkeit von Unternehmen, aber auch von Ländern) sind einer öffentlichen Kontrolle zu unterziehen, die nachhaltigen Kriterien folgt. Ergänzend muss das Haftungsrecht so geändert werden, dass die Agenturen für den finanziellen Schaden haftbar sind, wenn ihre Bewertungen und Risikoanalysen fahrlässig nicht mit den realen Gegebenheiten übereinstimmen. Darüber hinaus ist eine unabhängige, öffentlich kontrollierte europäische Rating-Agentur einzurichten.
  • Die Bezahlung der Finanzakteure (z. B. Investmentbroker) außerhalb des Managements darf nicht überwiegend durch Boni erfolgen.