I9: Würdige Sterbebegleitung: Rechtssicherheit für Ärzte und Ausbau von Palliativmedizin sowie Hospizversorgung (2015)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Neumünster 2015
Bezeichnung: I9
Antragsteller: Kreisverband Nordfriesland


Beschluss: Angenommen


  1. Die SPD Schleswig-Holstein setzt sich im Einklang mit dem privat- und strafrechtlichem Rahmen, für ein bundesweit einheitliches Standesrecht der Ärzteorganisationen ein, um Rechtssicherheit für die behandelnden Ärzte durch Bundesrecht einzufordern, lehnt jedoch eine kommerzielle Sterbehilfe wie in den Niederlanden ebenso ab wie eine völlig neue Sterbehilfe Gesetzgebung ab. Eine Verankerung im Gesetz, die Sterbehilfe zur Handelswaremacht, ist unter allen Umständen zu verhindern.
  2. Die Würde des einzelnen Patienten bei der Versorgung mit einer angemessenen Schmerzbehandlung und beim Sterben steht für die SPD Schleswig-Holstein im Mittelpunkt aller Überlegungen und Handlungen. Es geht um die Wünsche von Patienten und Angehörigen. Bei sorgfältiger medizinischer und ethischer Betrachtung aller Umstände im Einzelfall kann eine Hilfe zur Begleitung beim Sterben der richtige, verantwortungsvolle Weg sein. Ärzte dürfen hier nicht verunsichert werden. Es sind klare Regeln festzusetzen.
  3. Die SPD Schleswig-Holstein fordert bundesweit den Ausbau der ambulanten wie stationären Palliativversorgung gesetzlich voranzutreiben. Eine bedarfsgerechte Palliativversorgung muss aus unserer Sicht das vorrangige Ergebnis der Sterbehilfe-Debatte sein.
  4. Der bedarfsgerechte Ausbau der Hospizbetreuung ist nach Auffassung der SPD Schleswig-Holstein bundesweit voranzutreiben, da derzeit nur ein Fünftel der betroffenen Bevölkerung Zugang zu dieser sterbebegleitenden Betreuung hat. Eigenanteile der Einrichtungen zur Finanzierung sind abzubauen.