III 6: Finanzausgleich (1977): Unterschied zwischen den Versionen

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|Sitzung      =Landesparteitag Tönning 1977
|Sitzung      =Landesparteitag Tönning 1977
|Leitantrag    =
|Leitantrag    =
|Nr            =
|Nr            =III 6
|Kategorien    =Kommunen, Finanzausgleich, Kommunalpolitik, Kommunalfinanzen, Städte, Steuerpolitik, Bundespolitik, Soziale Gerechtigkeit, Haushalt
|Kategorien    =Kommunen, Finanzausgleich, Kommunalpolitik, Kommunalfinanzen, Städte, Steuerpolitik, Bundespolitik, Soziale Gerechtigkeit, Haushalt
|Antragsteller =Nicht aufgeführt
|Antragsteller =Kreisverband Flensburg
|Status        =Angenommen
|Status        =Angenommen
|Adressat      =
|Adressat      =

Aktuelle Version vom 4. Juni 2015, 11:41 Uhr

Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Tönning 1977
Bezeichnung: III 6
Antragsteller: Kreisverband Flensburg


Beschluss: Angenommen


(Veröffentlicht in: „Zur Sache“ Nr. 4, August 1977 - Herausgeber: SPD-Landesverband Schleswig-Holstein)


Die CDU-Landesregierung wird aufgefordert, die Kürzung der Finanzausgleichsmittel in Schleswig-Holstein (Vorwegabzug von DM 80 Mio) wieder zurückzunehmen. Gleichzeitig wird die CDU-Landesregierung aufgefordert, die ursprüngliche Steuerverbundgrundlage des Finanzausgleiches wiederherzustellen.

Die Bundesregierung wird aufgefordert, ihre Steuerpläne (Vorschläge) daraufhin noch einmal zu überprüfen, dass den Städten, Gemeinden und Kreisen keine weiteren Einnahmeverluste entstehen. Die Bundesregierung wird weiter aufgefordert, die Gemeindefinanzreform fortzuführen, um die dringend erforderliche Stärkung der Gemeindefinanzkraft zu erreichen.