IR11 Anerkennung von ausländischen Ausbildungen (2011)
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Gremium: Landesparteitag |
Sitzung: Landesparteitag Husum 2011 |
Bezeichnung: IR11 |
Antragsteller: Jusos Schleswig-Holstein
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Beschluss: Überwiesen an Landesparteirat |
Die Anerkennung ausländischer Ausbildungen ist derzeit unbefriedigend geregelt. Die offizielle Mitteilung über die Anerkennung der im Ausland erworbenen Ausbildung sollte daher künftig Angaben darüber enthalten, in welchem Umfang die Ausbildung anerkannt wird, welche Teilqualifikationen fehlen und auf welche Art und Weise die fehlenden Teilqualifikationen nachträglich erworben werden können.
Zusätzlich sind gezielt Weiterbildungsangebote anzubieten, in denen die fehlenden Teilqualifikationen berufsbegleitend in Abendkursen oder in Vollzeitform erworben werden können. Für die Zeit der Nachqualifizierung ist der Lebensunterhalt durch einen Anspruch auf Ausbildungsförderung und zinsgünstige Ausbildungsdarlehen zu sichern.