IR14 Begrenzung von Lobbyistentätigkeit auf Bundesebene (2011): Unterschied zwischen den Versionen
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Julia (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „{{Beschluss |Gremium =Landesparteitag |Gliederung =Landesverband Schleswig-Holstein |Sitzung =Landesparteitag Husum 2011 |Nr …“) |
(kein Unterschied)
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Aktuelle Version vom 4. April 2013, 15:31 Uhr
Gremium: Landesparteitag |
Sitzung: Landesparteitag Husum 2011 |
Bezeichnung: IR14 |
Antragsteller: Ortsverein Niebüll
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Beschluss: Überwiesen an Landesparteirat |
Die Schleswig-Holsteinische SPD hält eine Begrenzung der Tätigkeit von Lobbyisten auf Bundesebene für dringend geboten.
Folgende Maßnahmen sind zu treffen:
- Keine, wie auch immer geartete Mitarbeit von Externen in Ministerien.
- Eine konsequente Registrierpflicht aller Lobbyisten (die Liste wird monatlich veröffentlicht)
- Begrenzung der Lobbyistenzahl auf maximal 2 Lobbyisten pro Bundestagsabgeordneten (Schweizer Modell), mit Vorrang für gesellschaftlich relevante Gruppen und Verbände.
- Eine Schamfrist von mindestens 2 Jahren für Regierungsmitglieder und Staatssekretäre bei Eintritt in Unternehmen, welche zuvor im Zuständigkeitsbereich der Betroffenen waren.