IR2 Keine Verfassungsänderung, sondern ein verfassungskonformes Wahlgesetz (2011): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 4. April 2013, 12:32 Uhr

Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Husum 2011
Bezeichnung: IR2
Antragsteller: Kreisverband Dithmarschen


Beschluss: Überwiesen an Landesparteirat

Die SPD-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag wird aufgefordert, keine Verfassungsänderung hinsichtlich der Mandatsobergrenze vorzunehmen und das Wahlgesetz im Sinne des Urteils des Landesverfassungsgerichts zu novellieren.