IR2 Keine Verfassungsänderung, sondern ein verfassungskonformes Wahlgesetz (2011): Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Julia (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „{{Beschluss |Gremium =Landesparteitag |Gliederung =Landesverband Schleswig-Holstein |Sitzung =Landesparteitag Husum 2011 |Nr …“) |
(kein Unterschied)
|
Aktuelle Version vom 4. April 2013, 12:32 Uhr
Gremium: Landesparteitag |
Sitzung: Landesparteitag Husum 2011 |
Bezeichnung: IR2 |
Antragsteller: Kreisverband Dithmarschen
|
Beschluss: Überwiesen an Landesparteirat |
Die SPD-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag wird aufgefordert, keine Verfassungsänderung hinsichtlich der Mandatsobergrenze vorzunehmen und das Wahlgesetz im Sinne des Urteils des Landesverfassungsgerichts zu novellieren.