IR6 Anerkennung von ausländischen Ausbildungen (2011): Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 4. April 2013, 14:39 Uhr

Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Husum 2011
Bezeichnung: IR6
Antragsteller: Kreisverband Pinneberg


Beschluss: Überwiesen an Landesparteirat

Die Anerkennung ausländischer Ausbildungen ist derzeit unbefriedigend geregelt. Die offizielle Mitteilung über die Anerkennung der im Ausland erworbenen Ausbildung sollte daher künftig Angaben darüber enthalten, in welchem Umfang die Ausbildung anerkannt wird, welche Teilqualifikationen fehlen und auf welche Art und Weise die fehlenden Teilqualifikationen nachträglich erworben werden können oder ob die Ausbildung nach einer erfolgreichen Nachprüfung anerkannt wird.

Zusätzlich sind gezielt Weiterbildungsangebote anzubieten, in denen die fehlenden Teilqualifikationen berufsbegleitend in Abendkursen oder in Vollzeitform erworben werden können. Für die Zeit der Nachqualifizierung ist der Lebensunterhalt durch einen Anspruch auf Ausbildungsförderung und zinsgünstige Ausbildungsdarlehen zu sichern.