IX2: Verhinderung der Diskriminierung von Zivildienstleistenden (1978): Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 16. Dezember 2014, 18:03 Uhr
Gremium: Landesparteitag |
Sitzung: Landesparteitag Neumünster 1978 |
Bezeichnung: IX2 |
Antragsteller: Kreisverband Rendsburg-Eckernförde
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Beschluss: Angenommen |
(Veröffentlicht in: „Zur Sache“ Nr. 8, Juli 1978 - Herausgeber: SPD-Landesverband Schleswig-Holstein)
Der Landesparteitag ist empört über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Wehrdienstnovelle. Die Bundesregierung wird aufgefordert, in der notwendig gewordenen Neuregelung der Behandlung von Wehrdienstverweigerern dafür Sorge zu tragen, dass jede gesellschaftliche Diskriminierung derjenigen Bürger, die von ihrem grundgesetzlich verankerten Recht der Wehrdienstverweigerung Gebrauch machen, ausgeschlossen ist.
Das heißt
- keine Wiedereinführung der früheren Form der Gewissensprüfung;
- keine Kasernierung der Zivildienstleistenden;
- keine Dienstzeitverlängerung, sondern Regelung analog dem Wehrdienst.