Initiativantrag 1: Schutzmaßnahmen vor Tankerkatastrophen (1978)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
Version vom 16. Dezember 2014, 18:08 Uhr von Julia (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „{{Beschluss |Gremium =Landesparteitag |Gliederung =Landesverband Schleswig-Holstein |Sitzung =Landesparteitag Neumünster 1978 |Leitantrag = …“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Neumünster 1978
Bezeichnung: Initiativantrag 1
Antragsteller: Kreisverband Dithmarschen


Beschluss: Angenommen


(Veröffentlicht in: „Zur Sache“ Nr. 8, Juli 1978 - Herausgeber: SPD-Landesverband Schleswig-Holstein)


Die Landesregierungen der vier norddeutschen Küstenstaaten und die Bundesregierung werden aufgefordert, wirkungsvolle Abwehrmaßnahmen zu ergreifen, um Katastrophen für Menschen und Tiere aufgrund möglicher Tankerunfälle vor der Nordseeküste abzuwehren.

Folgende Forderungen werden im Einzelnen gestellt:

  1. Es ist auf eine Beschleunigung der UN-Seerechtskonferenz zu drängen, um in den dann festgelegten erweiterten nationalen Hoheitsgewässern und der sich anschließenden exklusiven Wirtschaftszone die nationalen Umweltschutzgesetze anwenden zu können.
  2. Der Schifffahrt werden zusätzliche verschärfte Auflagen über Fahrtrouten, Mindestabstände, Lotsenpflicht, ausreichende sachkundige Besatzung und sichere Ausrüstung (z. B. doppelte Rümpfe, zweifache Ruderanlage, separate Ballasttanks) gemacht.
  3. Nur Schiffe, die ausreichend versichert sind, dürfen deutsche Gewässer befahren. Ständige Inspektionen zur Seetüchtigkeit sind durchzuführen.
  4. Als vorbeugende Maßnahme ist eine strenge Überwachung der Schiffsbewegungen und der Gewässergüte unerlässlich.
  5. Um die größten Schäden bei Schiffskatastrophen abwenden zu können, sind bereits jetzt alle Gegenmaßnahmen vorzubereiten (z. B. Bereitstellung ausreichender Mengen von schwimmenden Ölbarrieren, Pumpen und Ölbekämpfungsschiffen, Vorratshaltung von unschädlichen Lösungs- und Bindemitteln, Stationierung von starken Hochseeschleppern in ständiger Bereitschaft an strategisch günstigen Orten).
  6. Die Kosten sind nach dem Verursacherprinzip von den Mineralölgesellschaften und Reedereien zu tragen.