Initiativantrag 4: Norddeutscher Rundfunk (1978)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Neumünster 1978
Bezeichnung: Initiativantrag 4
Antragsteller: Landesvorstand


Beschluss: Angenommen


(Veröffentlicht in: „Zur Sache“ Nr. 8, Juli 1978 - Herausgeber: SPD-Landesverband Schleswig-Holstein)


Der Parteitag der schleswig-holsteinischen SPD fordert alle Bürger des Landes auf, sich für die Erhaltung der bewährten Struktur der öffentlich-rechtlich organisierten Dreiländeranstalt Norddeutscher Rundfunk einzusetzen. Der Parteitag verurteilt mit aller Schärfe die mit der Kündigung des WDR-Staatsvertrages beabsichtigte Zerschlagung des NDR durch die CDU-Landesregierung in Kiel.

Der Parteitag begrüßt das Votum des Bundeskongresses des Deutschen Gewerkschaftsbundes, des Jahreskongresses des Deutschen Journalistenverbandes und die gemeinsame Stellungnahme aller Industrie— und Handelskammern im Sendegebiet für die Erhaltung des NDR.

Die Sozialdemokraten fordern alle Bürger auf, im schleswig-holsteinischen Landtagswahlkampf Stellung zu nehmen

  • für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und gegen privates Profitfernsehen,
  • für die Staatsunabhängigkeit des Rundfunks und gegen das Regierungsfernsehen,
  • für die Dreiländeranstalt NDR und gegen die Zerschlagung in drei Landessender.

Um den Anschlag auf die Meinungsfreiheit und die Informationsfreiheit des Bürgers durch die Landesregierung unwirksam zu machen, werden die Sozialdemokraten den Landtagswahlkampf auch zu einer Volksabstimmung für die Freiheit des NDR machen. Eine SPD-geführte Landesregierung

  • wird den NDR in seiner bewährten Struktur erhalten und Rundfunkreformen vom gemeinsamen Willen der beteiligten Länder abhängig machen,
  • wird im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Organisation eine bessere regionale und lokale Programmversorgung in Schleswig-Holstein durchsetzen,
  • wird die qualifizierte Mitbestimmung der Arbeitnehmer und ihrer Gewerkschaften im NDR als wichtigste Forderung in alle Rundfunkorganisationsverhandlungen einbringen,
  • wird die Kompetenzen der Regierungen auf die Rechtsaufsicht beschränken und die Einflussnahme der Staatskanzleien und Parteizentralen auf das Programm zurückdrängen.