Initiativen zur Rüstungsbegrenzung und Abrüstung (1979): Unterschied zwischen den Versionen

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|Kategorien    =Friedenspolitik, Frieden, Kalter Krieg, Außenpolitik, Rüstung, Rüstungsindustrie, Waffenexporte, Atomwaffen, Abrüstung, NATO, EU
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Aktuelle Version vom 11. Dezember 2014, 16:17 Uhr

Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Burg auf Fehmarn 1979
Bezeichnung:
Antragsteller: Nicht aufgeführt


Beschluss: Angenommen und Überwiesen an Bundesparteitag

(Veröffentlicht in: „Zur Sache“ Nr. 14, Dezember 1979 - Herausgeber: SPD-Landesverband Schleswig-Holstein)


Nach der Ratifizierung des SALT II-Vertrages sind bei der Abstimmung der sicherheitspolitischen Interessen in der NATO zwischen den USAG und den europäischen Mitgliedern des Bündnisses auch Verhandlungsinitiativen für weitere Maßnahmen der Rüstungsbegrenzung, -kontrolle und Abrüstung erforderlich, die von Mitgliedern der Europäischen Gemeinschaft ausgehen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, diese Initiativen im Rahmen der europäischen politischen Zusammenarbeit zu entwickeln. Sie sollen auch im Europäischen Parlament beraten und unterstützt werden.

Dabei ist weiterhin davon auszugehen, dass die Bundesrepublik Deutschland kein Nuklearwaffenstaat ist und weder nukleare Waffen erwirbt noch Verfügungsgewalt über solche Waffen anstrebt.-Die Modernisierung der für die Nuklearwaffen in der Bundesrepublik Deutschland und anderen Staaten der EG möglichen Abschusseinrichtungen ist vorerst abzulehnen.