J2: Kein Leistungsschutzrecht für Presseverlage (2013)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Büdelsdorf 2013
Bezeichnung: J2
Antragsteller: Jusos Schleswig-Holstein und Arbeitskreis Digitale Gesellschaft


Beschluss: Überwiesen an Landesparteirat

Es ist kein weiterer Leistungsschutz neben dem Urheberrecht für Presseverlage notwendig. Autor_innen erfahren bereits jetzt hinreichenden Schutz. Das durch die CDU/CSU und die FDP gewährte Leistungsschutzrecht erweitert das Urheberrecht unverhältnismäßig um Vergütungsregelungen, die den Verlagen einseitig Vorteile gewähren, die es bisher weder im urheberrechtlichen noch im wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzrecht gibt.

Die SPD Schleswig-Holstein spricht sich ausdrücklich gegen ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage aus.

Die SPD Bundestagsfraktion wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass durch die CDU/CSU und FDP eingeführte Leistungsschutzrecht für Presseverlage abzuschaffen.

Die SPD Bundestagsfraktion wird aufgefordert, keine weiteren Bestrebungen zur Erarbeitung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage zu unterstützen.

Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, sich für eine umfassende Überarbeitung des Urheberrechts im Sinne des SPD-Kreativpakts einzusetzen.

Die Presseverlage haben über die CDU/CSU und FDP erreicht, dass ein Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse eingeführt wurde, das vorsieht, dass bei der Weiterverwendung allgemein zugänglicher, veröffentlichter Inhalte Entgelte anfallen können.

Durch das Leistungsschutzrecht für Presseverlage soll erreicht werden, dass die Weiterverbreitung bereits veröffentlichter Presseinhalte zahlungspflichtig ausgestaltet wird. Hier wird ein wettbewerbsrechtlich begründetes Schutzrecht für Presseverlage geschaffen, das diesen eine neue Einnahmequelle sichert. Bereits ohne das neue Recht haben Autor_innen als Urheber_innen und Texthersteller_innen die ihnen durch das traditionelle Urheberrecht eingeräumten Rechte, und sie können sich bereits jetzt gegen Lizenzverletzungen rechtlich verteidigen. Durch das neue Leistungsschutzrecht erhalten die Presseverlage zusätzlich das wettbewerbliche Recht, als Texthändler_innen daran mitzuverdienen, wenn andere Marktteilnehmer_innen die Reichweite von Presseprodukten vergrößern.