Jugendarbeitslosigkeit und Berufsschulpflicht (1977): Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 17. Dezember 2014, 12:40 Uhr
Gremium: Landesparteitag |
Sitzung: Landesparteitag Bad Bramstedt 1977 |
Bezeichnung: |
Antragsteller: Nicht aufgeführt
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Beschluss: Angenommen |
(Veröffentlicht in: „Zur Sache“ Nr. 5, August 1977 - Herausgeber: SPD-Landesverband Schleswig-Holstein)
Die SPD setzt sich bei der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit - neben den Bemühungen um eine qualitative und quantitative Verbesserung der Ausbildungssituation - auch für wirksamere Maßnahmen gegen die Schwierigkeiten ein, die Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis im Zusammenhang mit der Berufsschulpflicht haben.
Wegen der größeren finanziellen Belastung der Betriebe durch die Entlohnung des Berufsschulbesuchs als Arbeitszeit werden berufsschulpflichtige Jugendliche häufig nicht eingestellt, oder es wird versucht, eine Befreiung von der Berufsschulpflicht zu erreichen. Parlamente und Regierungen in Bund und Ländern werden aufgefordert, sich auch mit diesem Teilaspekt der Jugendarbeitslosigkeit zu beschäftigen und der Aushöhlung der Berufsschulpflicht entgegenzuwirken.
Da die Erfüllung der Berufsschulpflicht durch den Besuch eines Vollzeitschuljahres nur für einen Teil der Jugendlichen sinnvoll und ohnehin nicht vollständig durchführbar ist, sollte neben anderen Maßnahmen im Interesse der Jugendlichen überlegt werden, Betriebe, die berufsschulpflichtige Jugendliche in einem Arbeitsverhältnis beschäftigen, gegenüber Konkurrenzbetrieben ohne jugendliche Arbeitnehmer finanziell zu unterstützen.
Zu untersuchen ist, ob dazu
- eine direkte Bezuschussung aus Steuermitteln (z. B. im Rahmen von Programmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit),
- eine Finanzierung aus einem Umlage-Fonds (etwa entsprechend der Regelung der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertengesetz) oder
- ein anderes Verfahren
am geeignetsten ist.