K17: Fortschreibung der Kommunalverfassung (2001)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Norderstedt 2001
Bezeichnung: K17
Antragsteller: Kreisverband Segeberg


Beschluss: Angenommen und Überwiesen an Landtagsfraktion

(Achtung: Unterschiedliche Beschlüsse zu den einzelnen Antragsteilen. Beachte Vermerk im Beschlusstext)


(Beschluss: Überweisung an die Landtagsfraktion)

2. Stärkung des Ehrenamtes durch Verbesserung der Arbeitsbedingungen

Hierzu gehören insbesondere:

  • Individuelles Recht auf Fortbildung auf der Grundlage spezieller Seminare, die transparent zu machen sind
  • Professionelle Unterstützung der Fraktionen
  • EDV-Ausstattung / Inter- und Intranet
  • Bessere Zeitbedingungen (Arbeitszeit), z.B. durch Anreizsysteme für Arbeitgeber

3. Abgrenzung zwischen Haupt- und Ehrenamt durch Schaffung zusätzlicher Kontroll- und Sanktionsmaßnahmen

Hierzu gehören insbesondere:

  • Disziplinarische Unterstellung von Verwaltungsmitarbeiter/innen, die ausschießlich für das Ehrenamt arbeiten (Controlling; RPA, Sekr., Chef(in) des Selbstverwaltungsorgans


(Beschluss: Annahme / Übernahme in L1)

6. Auch in großen kreisangehörigen Städten kann die Hauptsatzung festlegen, dass der Bürgervorsteher/in die Bezeichnung Stadtpräsident/in führt.

7. Wenn die Beteiligung einer Kommune an einem Unternehmen die Sperrminorität von 25,1 % übersteigt, kann der gesetzlich kraft Amtes zur Wahrnehmung des Beteiligungsinteresses Berufene oder der von ihm entsandte Vertreter nicht gleichzeitig zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates oder dessen Stellvertreter berufen, gewählt oder privatrechtlich bestimmt werden. Anders lautende Gesellschaftsverträge sind entsprechend zu korrigieren.