K1: Reform der Kommunalverfassung (1994)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Kiel 1994
Bezeichnung: K1
Antragsteller: Nicht aufgeführt


Beschluss: Angenommen


  1. Die schleswig-holsteinische SPD befürwortet die Einleitung des Gesetzgebungsverfahrens für eine 3. Stufe der Reform der bewährten schleswig-holsteinischen Kommunalverfassung.
    Bestandteil dieser Reform ist auch die Wahl der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und der Landrätinnen und Landräte durch alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger; dabei ist gleichzeitig das ehrenamtliche Element zu stärken.
  2. Die Reform der Kommunalverfassung muß sich von folgenden Zielen leiten lassen:
    • Mehr Bürgerbeteiligung
    • Absicherung der Richtlinienkompetenz der Vertretung und klare Abgrenzung der Kompetenzen zwischen Vertretung und Verwaltung
    • Leistungssteigerung der Kommunalverwaltung durch klarere Verantwortungsbereiche sowie Entbürokratisierung.
    • Möglichkeit der Einführung der Regierungs- und Oppositionsregelung in den kreisfreien Städten.
  3. Die Reform der Kommunalverfassung bedarf einer breiten Diskussion in der Bevölkerung und in der Partei.
    Landtagsfraktion und Landesregierung werden aufgefordert, in jeder Phase des Gesetzgebungsverfahrens eine Beteiligung in der Partei zu gewährleisten.