K1 Neu: Amtsordnung für das Land SH ändern (2009): Unterschied zwischen den Versionen
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Julia (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „{{Beschluss |Gremium =Landesparteitag |Gliederung =Landesverband Schleswig-Holstein |Sitzung =Landesparteitag Elmshorn 2009 |Leitantrag = |Nr…“) |
(kein Unterschied)
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Aktuelle Version vom 6. Mai 2013, 13:08 Uhr
Gremium: Landesparteitag |
Sitzung: Landesparteitag Elmshorn 2009 |
Bezeichnung: K1 Neu |
Antragsteller: Kreisverband Ostholstein
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Beschluss: Angenommen |
Im Absatz 9 des § 46 GO ist geregelt, dass alle Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter die nicht Mitglieder eines Ausschusses sind, an den öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzungen der Ausschüsse teilnehmen dürfen und das ihnen auf Wunsch das Wort zu erteilen ist.
Die Amtsordnung ist gleichlautend zu ändern.