K2: Weiterentwicklung des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „{{Beschluss |Gremium = Landesparteitag |Gliederung = Landesverband Schleswig-Holstein |Sitzung = Landesparteitag Lübeck 2012 |Leitantrag = |…“)
 
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(Eine dazwischenliegende Version von einem anderen Benutzer wird nicht angezeigt)
Zeile 12: Zeile 12:
Die SPD Schleswig-Holstein wird gebeten, folgenden Satz in ihr Landtagswahlprogramm 2012 aufzunehmen:  
Die SPD Schleswig-Holstein wird gebeten, folgenden Satz in ihr Landtagswahlprogramm 2012 aufzunehmen:  


„Wir werden eine Weiterentwicklung des Kommunalabgabengesetzes dahingehend prüfen, ob die bisherige Veranlagung der Bürgerinnen und Bürger über Straßenausbaubeiträge durch ein steuerliches Modell (z.B. eine Infrastrukturabgabe) ersetzt werden kann.“  
„Wir werden eine Weiterentwicklung des Kommunalabgabengesetzes dahingehend prüfen, ob die bisherige Veranlagung der Bürgerinnen und Bürger über Straßenausbaubeiträge durch ein steuerliches Modell (z.B. eine Infrastrukturabgabe) ersetzt werden kann.“
 
== Begründung ==
Es ist generell zu fragen, ob das überkommene Instrument der Straßenausbaubeiträge noch zeitgemäß ist. Namhafte Experten
aus dem Erschließungskosten- und Straßenausbaubeitragsrecht sind der Meinung, dass es sich um eine, wenn nicht die
problematischste Abgabenart in Deutschland überhaupt handelt, die noch dazu auf die geringste Akzeptanz in der Bevölkerung stößt (vgl. Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 4. Aufl., S. 1). Die Fragwürdigkeit hoher Ausbaubeiträge ergibt sich vor allem systematisch aus dem Gesichtspunkt, dass ein abstrakter und daher nur schwer messbarer Vorteil, der den Anwohnern der Straße aus der Nutzung der Straße (Zugang zum
öffentlichen Straßenverkehr und Zugang zum Grundstück) erwächst, abgegolten werden soll bzw. muss. Weil es mit anderen Worten nur sehr schwer zu entscheiden ist, ob der
Nutzungsvorteil eines Anwohners beispielsweise an einer Haupterschließungsstraße nun mit 40, 50 oder 60% zu veranschlagen ist, wird die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen
besonders in einer Zeit auch privat knapper Kassen durch die Anliegerinnen und Anlieger zunehmend in Frage gestellt und nicht mehr hingenommen. Dennoch bleiben die Städte und
Gemeinden angesichts ihrer Finanzkrise, die durch die kommunalfeindliche Finanz- und Steuerpolitik der derzeitigen Regierungen in Bund und Land noch verschärft wird, auf die
Refinanzierung ihrer Investitionen angewiesen. Hier gilt es, nach einem System zu suchen, welches diese Interessen sozial gerechter und akzeptierter als bisher in Einklang bringt.

Aktuelle Version vom 25. April 2013, 13:16 Uhr

Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Lübeck 2012
Bezeichnung: K2
Antragsteller: Ortsverein Kiel-Russee-Hammer


Beschluss: Überwiesen an Arbeitskreis Verkehrspolitik

Die SPD Schleswig-Holstein wird gebeten, folgenden Satz in ihr Landtagswahlprogramm 2012 aufzunehmen:

„Wir werden eine Weiterentwicklung des Kommunalabgabengesetzes dahingehend prüfen, ob die bisherige Veranlagung der Bürgerinnen und Bürger über Straßenausbaubeiträge durch ein steuerliches Modell (z.B. eine Infrastrukturabgabe) ersetzt werden kann.“