https://beschluesse.spd-schleswig-holstein.de/index.php?title=K3:_Novellierung_der_Kommunalverfassung_(2001)&feed=atom&action=historyK3: Novellierung der Kommunalverfassung (2001) - Versionsgeschichte2024-03-29T14:42:25ZVersionsgeschichte dieser Seite in Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-HolsteinMediaWiki 1.39.2https://beschluesse.spd-schleswig-holstein.de/index.php?title=K3:_Novellierung_der_Kommunalverfassung_(2001)&diff=2305&oldid=prevJulia: Die Seite wurde neu angelegt: „{{Beschluss |Gremium =Landesparteitag |Gliederung =Landesverband Schleswig-Holstein |Sitzung =Landesparteitag Norderstedt 2001 |Leitantrag = …“2013-06-28T10:01:41Z<p>Die Seite wurde neu angelegt: „{{Beschluss |Gremium =Landesparteitag |Gliederung =Landesverband Schleswig-Holstein |Sitzung =Landesparteitag Norderstedt 2001 |Leitantrag = …“</p>
<p><b>Neue Seite</b></p><div>{{Beschluss<br />
|Gremium =Landesparteitag<br />
|Gliederung =Landesverband Schleswig-Holstein<br />
|Sitzung =Landesparteitag Norderstedt 2001<br />
|Leitantrag =<br />
|Nr =K3<br />
|Kategorien =Kommunalverfassungsreform, Kommunen, Kommunalpolitik, Öffentliche Verwaltung, Öffentlicher Dienst<br />
|Antragsteller =Kreisverband Stormarn<br />
|Status =Angenommen, Überwiesen<br />
|Adressat =Landtagsfraktion<br />
}}<br />
'''''(Achtung: Unterschiedliche Beschlüsse zu den einzelnen Antragsteilen. Beachte Vermerk im Beschlusstext)'''''<br />
<br />
<br />
''(Beschluss: Angenommen (Änderung in L1))''<br />
<br />
* Der Hauptausschuss bekommt ein eigenes Antragsrecht zur Tagesordnung des Kreistags/der Gemeindevertretung.<br />
* Einführung einer Berichts- und Auskunftspflicht des/der leitenden HauptverwaltungsbeamtIn über Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung, insbesondere bei sich für den Kreis/die Gemeinde ergebenden Konsequenzen (Personal, Haushalt)<br />
<br />
<br />
''(Beschluss: Überweisung an die Landtagsfraktion)''<br />
<br />
'''5. Beiräte'''<br />
<br />
Das Antrags- und Rederecht von Beiräten soll verbindlich geregelt werden und nicht mehr im Ermessen der jeweiligen Kommune liegen. Außerdem soll geregelt werden, daß außer dem/der Vorsitzenden auf Beschluß des Beirates eine Stellvertretung delegiert werden kann.<br />
<br />
Ortsbeiräte sind frühzeitig vor der Beratung und Beschlussfassung in den Fachausschüssen zu beteiligen. <br />
<br />
<br />
''(Beschluss: Überweisung an die Landtagsfraktion)''<br />
<br />
'''8. Beteiligung von Kindern und Jugendlichen'''<br />
* Über die Rechte der Beiräte nach § 47e hinausgehend sollten die Kommunen in ihren Geschäftsordnungen regeln können, Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern in Person der/des Vorsitzendes eines Kinder- und Jugendbeirates /-parlaments o.ä. ein Stimmrecht im Jugendausschuss einzuräumen.</div>Julia