K3: Novellierung der Kommunalverfassung (2001)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Norderstedt 2001
Bezeichnung: K3
Antragsteller: Kreisverband Stormarn


Beschluss: Angenommen und Überwiesen an Landtagsfraktion

(Achtung: Unterschiedliche Beschlüsse zu den einzelnen Antragsteilen. Beachte Vermerk im Beschlusstext)


(Beschluss: Angenommen (Änderung in L1))

  • Der Hauptausschuss bekommt ein eigenes Antragsrecht zur Tagesordnung des Kreistags/der Gemeindevertretung.
  • Einführung einer Berichts- und Auskunftspflicht des/der leitenden HauptverwaltungsbeamtIn über Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung, insbesondere bei sich für den Kreis/die Gemeinde ergebenden Konsequenzen (Personal, Haushalt)


(Beschluss: Überweisung an die Landtagsfraktion)

5. Beiräte

Das Antrags- und Rederecht von Beiräten soll verbindlich geregelt werden und nicht mehr im Ermessen der jeweiligen Kommune liegen. Außerdem soll geregelt werden, daß außer dem/der Vorsitzenden auf Beschluß des Beirates eine Stellvertretung delegiert werden kann.

Ortsbeiräte sind frühzeitig vor der Beratung und Beschlussfassung in den Fachausschüssen zu beteiligen.


(Beschluss: Überweisung an die Landtagsfraktion)

8. Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

  • Über die Rechte der Beiräte nach § 47e hinausgehend sollten die Kommunen in ihren Geschäftsordnungen regeln können, Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern in Person der/des Vorsitzendes eines Kinder- und Jugendbeirates /-parlaments o.ä. ein Stimmrecht im Jugendausschuss einzuräumen.