K4: Reform der Magistratsverfassung (1993)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Kiel 1993
Bezeichnung: K4
Antragsteller: Nicht aufgeführt


Beschluss: Angenommen


(Antrag K4 ist identisch mit Antrag K6)


Der Landesparteitag bekräftigt die Beschlüsse des Landesausschusses zur Reform der Magistratsverfassung:

  • Die SPD befürwortet die Beibehaltung des bisherigen Wahlverfahrens für Bürgermeisterlnnen und Landrätlnnen durch die Gemeindevertretungen und Kreistage.
  • Die SPD tritt dafür ein, daß die Ausgewogenheit zwischen ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitgliedern in den verwaltungsleitenden Organen beibehalten bleibt. Die Städte und Kreise regeln selber, ob sie ehrenamtlichen Mitgliedern Magistrate übergeben.
  • Die SPD tritt dafür ein, daß kreisfreien Städten die Möglichkeit gegeben wird, die Besetzung des Magistrats durch Mehrheitsentscheidung der Ratsversammlung oder der Bürgerschaft vornehmen zu lassen. In Ergänzung der Beschlußlage im Landesausschuß kann dies auch nur für Städte ab einer bestimmten Größenordnung vorgesehen werden.
  • Die SPD spricht sich gegen die Einführung des Kumulierens und Panaschierens bei Kommunalwahlen aus.
  • Die SPD lehnt die Einführung einer Zweitstimme bei Kommunalwahlen ab.
  • Die SPD fordert eine Änderung des Kommunalwahlrechts dahingehend, daß es künftig den Parteien überlassen bleibt, ob sie nur Mitglieder ihrer Partei zur Wahl in die Kommunalvertretungen vorschlagen oder ob sie auch Parteilose auf ihrer Liste kandidieren lassen.