Keine Ausweitung der Waffenexporte (1979)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Burg auf Fehmarn 1979
Bezeichnung:
Antragsteller: Nicht aufgeführt


Beschluss: Angenommen und Überwiesen an Bundesparteitag

(Veröffentlicht in: „Zur Sache“ Nr. 14, Dezember 1979 - Herausgeber: SPD-Landesverband Schleswig-Holstein)


Der Bundesparteitag möge beschließen:

Der Parteivorstand wird beauftragt, bis zum nächsten Parteitag die Gesetzesbestimmungen, Grundsätze und Maßnahmen der staatlichen Kontrolle für die Herstellung von und des Handelns mit Kriegswaffen und Rüstungsgütern aus der Bundesrepublik Deutschland und den anderen acht Staaten der Europäischen Gemeinschaft zu überprüfen. Dem nächsten Parteitag ist über das Ergebnis der Überprüfung zu berichten.

Diese Überprüfung soll zu einer Ergänzung und Neufassung unserer nationalen Regelungen und zu internationalen Vereinbarungen über eine restriktivere Exportgenehmigungspraxis führen. Dabei ist

  1. im Rahmen der europäischen politischen Zusammenarbeit der EG wenigstens zu erreichen, dass ihre Mitglieder

eine Ausfuhrgenehmigung für Spannungsgebiete erst nach einer Konsultation der anderen acht Regierungen erteilen.

  1. auf weitergehende Vereinbarungen in der NATO hinzuwirken, wozu die vertragliche Regelung des sogenannten Endverbleibs von deutschen Koproduktionen als Waffenexporte durch die NATO-Mitglieder gehört.
  2. wegen des Engagements der beiden Großmächte bei sozialrevolutionären Konflikten und Klassenkämpfen in vielen Staaten der Dritten Welt und aus anderen Gründen der Begriff des Spannungsgebietes umfassender und restriktiver zu definieren.
  3. ein Verbot der Werbung für Kriegswaffen und Rüstungsgüter einzubeziehen.
  4. von der Bundesregierung unter Beteiligung der Gewerkschaften einschließlich des Arbeitskreises „Wehrtechnik und Arbeitsplätze“ der IG Metall und von Unternehmerverbänden eine Kommission einzusetzen, welche die arbeitsmarktpolitischen Konsequenzen untersucht, die sich aus Abrüstungsfortschritten und einer restriktiven Waffenexportgenehmigungspraxis ergeben können.