Konsequente Lernmittelfreiheit (2019): Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 25. September 2019, 16:11 Uhr
Gremium: Landesparteirat |
Sitzung: Landesparteiratssitzung, September 2019 |
Bezeichnung: B3 |
Antragsteller: Kreisverband Ostholstein
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Beschluss: Angenommen |
Der Landesparteitag möge beschließen, dass im §13 des Schulgesetzes eine generelle Lernmittelfreiheit aufgenommen wird und somit künftig auch Verbrauchsmaterial wie zum Beispiel Arbeitsblätter oder -hefte, Kopien, Taschenrechner, Tuschkästen oder Kosten für Kopien abgedeckt sind.