Konsequente Lernmittelfreiheit (2019)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteirat
Sitzung: Landesparteiratssitzung, September 2019
Bezeichnung: B3
Antragsteller: Kreisverband Ostholstein


Beschluss: Angenommen


Der Landesparteitag möge beschließen, dass im §13 des Schulgesetzes eine generelle Lernmittelfreiheit aufgenommen wird und somit künftig auch Verbrauchsmaterial wie zum Beispiel Arbeitsblätter oder -hefte, Kopien, Taschenrechner, Tuschkästen oder Kosten für Kopien abgedeckt sind.