Konsequente Reduzierung von prekärer/atypischer Beschäftigung (2019)
Gremium: Landesparteirat |
Sitzung: Landesparteiratssitzung, September 2019 |
Bezeichnung: AA 12 |
Antragsteller: Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA)
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Beschluss: Angenommen |
Der Landesvorstand des SPD-Landesverbands Schleswig-Holstein wird beauftragt nachfolgenden politischen Inhalt, mit dem Ziel der Beschlussfassung und Umsetzung, in dem Parteivorstand, in der Bundestagsfraktion und zum Bundesparteitag als Antrag einzubringen:
Die Leih- und Zeitarbeit wird allein zur Erledigung von Auftragsspitzen, die Mini- und Midi-Jobs werden zur ausschließlichen Nebentätigkeit und die betriebsnahen Werkvertrags-Arbeitsverhältnisse werden nur noch in extremen Ausnahmefällen, z. B. zur konsequenten Reduzierung von Solo- bzw. Scheinselbstständigkeiten, in einer Höhe von maximal fünf Prozent der Stammbelegschaft, ab einer Betriebsgröße von mehr als 50 Beschäftigte, erlaubt.
Die Erlaubnis erteilt jeweils nach Prüfung der Umstände - ähnlich der Arbeitnehmerüberlassung - die Bundesagentur für Arbeit.
Für die Leih- und Zeitarbeit sowie für die betriebsnahen Werkverträge wird, solange ein geltender Tarifvertrag dem nicht entgegensteht, gesetzlich ein Lohn für die betreffenden Arbeitnehmer_innen in Höhe von mindestens 120 Prozent des geltenden Lohns vergleichbarer Tätigkeiten garantiert. Ansonsten gelten für die besonderen Beschäftigungsarten der Grundsatz: gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort (unter Einhaltung aller anderen Rechte).
Der Landesvorstand wird beauftragt bei den anderen SPD-Landesverbänden um entsprechende Mehrheiten zu werben.