L1: Kreisgebiets- und Funktionalreform (2006)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Neumünster 2006
Bezeichnung: Leitantrag L1
Antragsteller: Landesvorstand


Beschluss: Angenommen


Der Landesparteitag möge beschließen:


1.

Die SPD Schleswig-Holstein begrüßt den im Koalitionsausschuss gefundenen Fahrplan zur Umsetzung einer umfassenden Kreisgebiets- und Funktionalreform. Der gefundene Kompromiss entspricht den bereits im Koalitions- und Tolerierungsvertrag zwischen SPD, Grüne und SSW festgehaltenen Vorstellungen über die Neugestaltung der Verwaltungseinheiten in unserem Land. Für die Kreise und kreisfreien Städte ergeben sich neue positive Effekte durch eine umfassende Aufgabenübertragung. Ziel muss es sein, die Verwaltung effektiver und effizienter zu gestalten, um eine bürgernahe kommunale Struktur zu erhalten.

Die SPD Schleswig-Holstein fordert die Landesregierung auf – unter Einbeziehung der kommunalen Ebene – bis zum Herbst 2007 ein Gesamtkonzept für eine Verwaltungsstrukturreform für das Land und alle Kommunen (Kreise, Städte, Gemeinden und Ämter) zu erarbeiten. Dabei ist erst nach einem konsequenten Aufgabenabbau darüber zu entscheiden, welche Ebene am besten dafür geeignet ist, die verbleibenden Aufgaben unter Berücksichtigung der Kriterien Wirtschaftlichkeit, Professionalität und Bürgernähe zu erledigen. Darüber hinaus ist die ehrenamtliche Wahrnehmung von kommunalpolitischen Funktionen gegenüber dem Hauptamt in der neuen Struktur zu stärken.


2.

Der Landesparteitag hält folgenden Zeitplan für notwendig: Die Gebietsstrukturen auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte sollen bis spätestens zum Ende der laufenden Legislaturperiode im Mai 2010 neu geordnet sein. Das entsprechende Gesetz muss daher etwa ein Jahr vor dem In-Kraft-Treten verabschiedet werden, um den erforderlichen Übergangszeitraum für die Vorbereitung der Wahlen der neuen Kreistage zu ermöglichen. Ziel muss ein, dass die Kreisgebietsreform, die Funktionalreform und die Abschaffung der Direktwahl der Landräte und der Bürgermeister der kreisfreien Städte vom Landtag vor Ostern 2009 in zweiter Lesung beschlossen werden. An den regulären Terminen für die Wahlen zu den Gemeinde- und Kreisvertretungen im Mai 2008 und im Mai 2013 ändert sich nichts. Neuwahlen zu den Kreistagen erfolgen zudem zusammen mit der Landtagswahl im Mai 2010.


3.

a. Der Landesparteitag fordert die Landesregierung auf, unter Beteiligung der Kommunen bis Ende dieses Jahres Kriterien für die Kreisgebietsreform – z.B. landesplanerische Aspekte - festzulegen, die den zeitlichen und inhaltlichen Rahmen der Reform abstecken. Auf dieser Basis können die Kommunen bis zum Ende 2007 eigene Vorschläge über Neuschneidungen und Aufgabenverteilung machen. Der Landesparteitag gibt freiwilligen und einvernehmlichen Fusionen den Vorrang vor gesetzlich verordneten Zusammenschlüssen; sie müssen allerdings den festgelegten Kriterien und dem Gesamtinteresse des Landes Schleswig-Holstein entsprechen.

b. Eine interne Lenkungsgruppe bestehend aus Mitgliedern des Landesvorstands, des Landesparteirates, des Fraktionsvorstand, der Regierung und der SGK wird zur Flankierung der parteiinternen Willensbildung vom Landesvorstand eingesetzt. Dabei ist sowohl die regionale als auch die Repräsentanz der unterschiedlichen Gebietskörperschaften zu berücksichtigen. Die Lenkungsgruppe soll Vorschläge zur Aufgabenübertragung, Gebietsstruktur und Stärkung des Ehrenamts machen. Die Berichterstattung erfolgt in den Sitzungen des Landesparteirates.


4.

Die SPD Schleswig-Holstein begrüßt die Abschaffung der Direktwahl der Landräte. Die SPD trägt auch die von der Union geforderte Abschaffung der Direktwahl von Verwaltungschefs kreisfreier Städte im Kompromisswege mit. In Verhandlungen mit der CDU ist darauf hinzuwirken, dass im Falle der Beibehaltung die Direktwahl der Oberbürgermeister und Bürgermeister zeitgleich mit den Kommunalwahlen durchgeführt wird. Um unnötige Kosten für aufwändige Wahlverfahren und Frühpensionierungen zu verhindern sollen in einem Vorschaltgesetz die Fälle geregelt werden in denen die reguläre Neuwahl eines Landrats/ eines Bürger- bzw. Oberbürgermeisters noch vor dem Inkrafttreten der Kreisgebietsreform ansteht.


5.

Durch die Neugliederung der Kreise wird eine unmittelbare Zusammenführung von Landesaufgaben und sachverwandten Kreisaufgaben ermöglicht. Die mit der Funktionalreform erzielbaren Synergien werden auf diese Weise optimiert, so dass die eingeplanten Entlastungen durch die Bildung der KVR in Höhe von 20 Mio. Euro übertroffen werden dürften. Sie werden allerdings erst später zu erzielen sein, deswegen fordert der Landesparteitag die Landesregierung auf, für die Kommunen für 2009 und 2010 alternative Entlastungsvorschläge zu entwickeln. Die Neuordnung der kommunalen Aufgaben soll auch mit dem Ziel erfolgen, ein Höchstmaß von Aufgaben als Selbstverwaltungsaufgaben zu bestimmen.


6.

Der Landesparteitag fordert dazu die Landesregierung auf, die Mindestgröße von Verwaltungen im kreisangehörigen Bereich konsequent umzusetzen. Die Bildung von Verwaltungen, die mindestens 8.000 Bürgerinnen und Bürger betreuen begrüßen wir. Gleichzeitig halten wir es für sinnvoll, deutlich größere Verwaltungseinheiten zu bilden um auch die interkommunale Funktionalreform voranzutreiben.


7.

Im Hinblick auf das berechtigte Interesse der betroffenen Kommunen, unverzüglich Klarheit über den Fortgang des Reformprozesses zu erhalten, ist die Positionierung der Landesparteitage der Koalitionspartner in dieser Sache eindeutig und irreversibel. Sollte der CDU-Parteitag die Kreisgebietsreform ablehnen, werden die mit der Union vereinbarten Pläne für die Errichtung Kommunaler Verwaltungsregionen noch in dieser Legislaturperiode realisiert.