Meldepflicht für Ausbildungs- und Arbeitsplätze (1977): Unterschied zwischen den Versionen
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(kein Unterschied)
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Version vom 17. Dezember 2014, 12:30 Uhr
Gremium: Landesparteitag |
Sitzung: Landesparteitag Bad Bramstedt 1977 |
Bezeichnung: |
Antragsteller: Nicht aufgeführt
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Beschluss: Angenommen |
(Veröffentlicht in: „Zur Sache“ Nr. 5, August 1977 - Herausgeber: SPD-Landesverband Schleswig-Holstein)
Die Bundesregierung wird aufgefordert, von der Möglichkeit des § 9 Arbeitsförderungsgesetz Gebrauch zu machen und durch Rechtsverordnung eine Meldepflicht für vorhandene und offene Arbeits- und Ausbildungsplätze zu bestimmen.