Meldepflicht für Ausbildungs- und Arbeitsplätze (1977): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „{{Beschluss |Gremium =Landesparteitag |Gliederung =Landesverband Schleswig-Holstein |Sitzung =Landesparteitag Bad Bramstedt 1977 |Leitantrag …“)
(kein Unterschied)

Version vom 17. Dezember 2014, 12:30 Uhr

Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Bad Bramstedt 1977
Bezeichnung:
Antragsteller: Nicht aufgeführt


Beschluss: Angenommen


(Veröffentlicht in: „Zur Sache“ Nr. 5, August 1977 - Herausgeber: SPD-Landesverband Schleswig-Holstein)


Die Bundesregierung wird aufgefordert, von der Möglichkeit des § 9 Arbeitsförderungsgesetz Gebrauch zu machen und durch Rechtsverordnung eine Meldepflicht für vorhandene und offene Arbeits- und Ausbildungsplätze zu bestimmen.