Meldepflicht für Ausbildungs- und Arbeitsplätze (1977): Unterschied zwischen den Versionen

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''(Veröffentlicht in: „Zur Sache“ Nr. 5, August 1977 - Herausgeber: SPD-Landesverband Schleswig-Holstein)''
''(Veröffentlicht in: „Zur Sache“ Nr. 5, 1977 - Herausgeber: SPD-Landesverband Schleswig-Holstein)''




Die Bundesregierung wird aufgefordert, von der Möglichkeit des § 9 Arbeitsförderungsgesetz Gebrauch zu machen und durch Rechtsverordnung eine Meldepflicht für vorhandene und offene Arbeits- und Ausbildungsplätze zu bestimmen.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, von der Möglichkeit des § 9 Arbeitsförderungsgesetz Gebrauch zu machen und durch Rechtsverordnung eine Meldepflicht für vorhandene und offene Arbeits- und Ausbildungsplätze zu bestimmen.

Aktuelle Version vom 3. Juni 2015, 15:10 Uhr

Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Bad Bramstedt 1977
Bezeichnung:
Antragsteller: Nicht aufgeführt


Beschluss: Angenommen


(Veröffentlicht in: „Zur Sache“ Nr. 5, 1977 - Herausgeber: SPD-Landesverband Schleswig-Holstein)


Die Bundesregierung wird aufgefordert, von der Möglichkeit des § 9 Arbeitsförderungsgesetz Gebrauch zu machen und durch Rechtsverordnung eine Meldepflicht für vorhandene und offene Arbeits- und Ausbildungsplätze zu bestimmen.