O14: Haftung für ordnungsgemäße Kassenführung (2001): Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 29. Juni 2013, 15:15 Uhr

Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Lübeck 2001
Bezeichnung: O14
Antragsteller: Kreisverband Pinneberg


Beschluss: Angenommen und Überwiesen an Bundesparteitag

Die SPD in Bund und Land wird aufgefordert, im Parteienrecht und im Strafrecht für eine angemessene persönliche Haftung, für eine ordnungsgemäße und rechtlich einwandfreie Kassenführung und Finanzwirtschaft der Parteien zu sorgen. Die verantwortlichen Vertreter der Parteien sind dabei auf die persönliche Kenntnisnahme der vorgelegten Rechenschaftsberichte und Spendennachweise zu verpflichten.