O14: Haftung für ordnungsgemäße Kassenführung (2001): Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Julia (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „{{Beschluss |Gremium =Landesparteitag |Gliederung =Landesverband Schleswig-Holstein |Sitzung =Landesparteitag Lübeck 2001 |Leitantrag = |Nr …“) |
(kein Unterschied)
|
Aktuelle Version vom 29. Juni 2013, 15:15 Uhr
Gremium: Landesparteitag |
Sitzung: Landesparteitag Lübeck 2001 |
Bezeichnung: O14 |
Antragsteller: Kreisverband Pinneberg
|
Beschluss: Angenommen und Überwiesen an Bundesparteitag |
Die SPD in Bund und Land wird aufgefordert, im Parteienrecht und im Strafrecht für eine angemessene persönliche Haftung, für eine ordnungsgemäße und rechtlich einwandfreie Kassenführung und Finanzwirtschaft der Parteien zu sorgen. Die verantwortlichen Vertreter der Parteien sind dabei auf die persönliche Kenntnisnahme der vorgelegten Rechenschaftsberichte und Spendennachweise zu verpflichten.