O3: Persönliche Vertreter im Landesparteirat (2009): Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Julia (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „{{Beschluss |Gremium =Landesparteitag |Gliederung =Landesverband Schleswig-Holstein |Sitzung =Landesparteitag Elmshorn 2009 |Leitantrag = |Nr…“) |
(kein Unterschied)
|
Aktuelle Version vom 6. Mai 2013, 13:23 Uhr
Gremium: Landesparteitag |
Sitzung: Landesparteitag Elmshorn 2009 |
Bezeichnung: O3 |
Antragsteller: Kreisverband Nordfriesland
|
Beschluss: Angenommen |
§ 17 der Satzung des Landesverbandes (Landesparteirat) wird durch einen neuen Absatz (5) wie folgt ergänzt:
„Die stimmberechtigten Mitglieder werden im Verhinderungsfall jeweils durch persönliche Stellvertreter vertreten, die gemäß den Absätzen (3) und (4) gewählt werden. Auch amtsbezogene Mitglieder können vertreten werden“.
Die jetzigen Absätze (5) und (6) werden zu den Absätzen (6) und (7).