O3: Satzung ändern wg. Landesparteirat (2008): Unterschied zwischen den Versionen
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Julia (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „{{Beschluss |Gremium =Landesparteitag |Gliederung =Landesverband Schleswig-Holstein |Sitzung =Landesparteitag Lübeck 2008 |Leitantrag = |Nr …“) |
(kein Unterschied)
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Aktuelle Version vom 13. Mai 2013, 15:10 Uhr
Gremium: Landesparteitag |
Sitzung: Landesparteitag Lübeck 2008 |
Bezeichnung: O3 |
Antragsteller: Kreisverband Nordfriesland
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Beschluss: Überwiesen an Landesvorstand |
siehe O3: Persönliche Vertreter im Landesparteirat (2009)
Beschluss: Überweisung an Landesvorstand mit positiver Tendenz zur Vorbereitung einer Satzungsänderung für den nächsten ordentlichen Landesparteitag
§ 17 der Satzung des Landesverbandes (Landesparteirat) wird durch einen neuen Absatz (5) wie folgt ergänzt:
„Die stimmberechtigten Mitglieder werden im Verhinderungsfall jeweils durch persönliche Stellvertreter vertreten, die gemäß den Absätzen (3) und (4) gewählt werden“. Die jetzigen Absätze (5) und (6) werden zu den Absätzen (6) und (7).