P10: Arbeitsgemeinschaften im Landesparteirat (2010): Unterschied zwischen den Versionen

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In den Landesparteirat sind neben den VertreterInnen der Kreisvorstände und KommunalpolitikerInnen auch VertreterInnen aus allen Landesarbeitsgemeinschaften aufzunehmen. Der Landesvorstand wird gebeten, zum nächsten Landesparteitag einen entsprechenden Satzungsänderungsantrag vorzulegen.
In den Landesparteirat sind neben den VertreterInnen der Kreisvorstände und KommunalpolitikerInnen auch VertreterInnen aus allen Landesarbeitsgemeinschaften aufzunehmen. Der Landesvorstand wird gebeten, zum nächsten Landesparteitag einen entsprechenden Satzungsänderungsantrag vorzulegen.
Begründung:
Bisher sind im LPR die AG 60 plus, die AsF, die AfA und die Jusos vertreten. Die anderen aktiven Arbeitsgemeinschaften AGS (Selbständige), ASG (Gesundheitsberufe), AGJ (Juristen), AfB (Bildung) wären also noch aufzunehmen. Hintergrund: bei dem Treffen der Landesarbeitsgemeinschaften mit dem Landesvorsitzenden am 07. Januar 2010 wurde der Wunsch geäußert, die Kommunikation zwischen Landesvorstand und Arbeitsgemeinschaften zu verbessern. Die Idee ist, die bestehende Institution des LPR dafür zu nutzen.

Aktuelle Version vom 25. April 2013, 14:25 Uhr

Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Neumünster 2010
Bezeichnung: P10
Antragsteller: Kreisverband Segeberg


Beschluss: Angenommen


Der Landesparteitag möge beschließen:

In den Landesparteirat sind neben den VertreterInnen der Kreisvorstände und KommunalpolitikerInnen auch VertreterInnen aus allen Landesarbeitsgemeinschaften aufzunehmen. Der Landesvorstand wird gebeten, zum nächsten Landesparteitag einen entsprechenden Satzungsänderungsantrag vorzulegen.