P10: Arbeitsgemeinschaften im Landesparteirat (2010): Unterschied zwischen den Versionen
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In den Landesparteirat sind neben den VertreterInnen der Kreisvorstände und KommunalpolitikerInnen auch VertreterInnen aus allen Landesarbeitsgemeinschaften aufzunehmen. Der Landesvorstand wird gebeten, zum nächsten Landesparteitag einen entsprechenden Satzungsänderungsantrag vorzulegen. | In den Landesparteirat sind neben den VertreterInnen der Kreisvorstände und KommunalpolitikerInnen auch VertreterInnen aus allen Landesarbeitsgemeinschaften aufzunehmen. Der Landesvorstand wird gebeten, zum nächsten Landesparteitag einen entsprechenden Satzungsänderungsantrag vorzulegen. | ||
Aktuelle Version vom 25. April 2013, 14:25 Uhr
Gremium: Landesparteitag |
Sitzung: Landesparteitag Neumünster 2010 |
Bezeichnung: P10 |
Antragsteller: Kreisverband Segeberg
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Beschluss: Angenommen |
Der Landesparteitag möge beschließen:
In den Landesparteirat sind neben den VertreterInnen der Kreisvorstände und KommunalpolitikerInnen auch VertreterInnen aus allen Landesarbeitsgemeinschaften aufzunehmen. Der Landesvorstand wird gebeten, zum nächsten Landesparteitag einen entsprechenden Satzungsänderungsantrag vorzulegen.