Politische Leitsätze zur Gleichstellung von Männern und Frauen (1981): Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 16. Dezember 2014, 14:08 Uhr

Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Bad Segeberg 1981
Bezeichnung: Leitantrag
Antragsteller: Nicht aufgeführt


Beschluss: Angenommen


(Veröffentlicht in: „Zur Sache“ Nr. 19, Juni 1982 - Herausgeber: SPD-Landesverband Schleswig-Holstein)


Gleichstellung von Männern und Frauen

Sozialdemokraten orientieren ihre Politik an den Grundwerten des demokratischen Sozialismus: "Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität".

Für eine auf diesen Werten aufbauende Politik zur Gleichstellung von Männern und Frauen bedeutet dies:

Frei ist eine Gesellschaft, in der keine festlegten Rollenvorstellungen und keine gesellschaftlichen Vorurteile über die Aufgaben von Männern und Frauen die Gestaltung des eigenen Lebens beschränken.

Frei ist eine Gesellschaft, in der es keine Machtstrukturen zwischen den Geschlechtern gibt.

Frei ist eine Gesellschaft, die Abhängigkeit und Gewalt zwischen den Geschlechtern nicht duldet.

Gerecht ist eine Gesellschaft, die Benachteiligungen aufgrund des Geschlechtes konsequent beseitigt.

Gerecht ist eine Gesellschaft, die Männern und Frauen gleiche Chancen für Ausbildung und Berufstätigkeit eröffnet.

Gerecht ist eine Gesellschaft, die Frauen und Männern gleiche Möglichkeiten bietet, ihren Lebensunterhalt zu verdienen und für Kindererziehung und Hausarbeit verantwortlich zu sein.

Solidarisch ist eine Gesellschaft, in der Frauen, Männer und Kinder ohne rollenbestimmte Überlegenheit und Unterordnung miteinander leben.

Solidarisch ist eine Gesellschaft, die Abhängigkeiten aufhebt und Partnerschaft zwischen Männern und Frauen möglich macht.

Die Partnerschaft zwischen Männern und Frauen ist auch abhängig von der gesellschaftlichen Gleichstellung der Geschlechter. Es gibt keine Partnerschaft zwischen Abhängigen und Unabhängigen. zwischen Privilegierten und Benachteiligten. Ohne den Willen zu persönlicher und gesellschaftlicher Veränderung gibt es weder Partnerschaft noch Gleichstellung.

Gleichstellung erfordert den konsequenten Ausgleich von Benachteiligungen.

Frauen leisten als Hausfrauen und Mütter einen Großteil der Gesamtarbeitszeit in der Bundesrepublik Deutschland unentgeltlich. Unser gesamtes Gesellschafts- und Wirtschaftssystem basiert auf dieser unbezahlten Arbeit; z. ß.

  • das heutige Schulsystem durch unregelmäßige Schulzeiten und Hausaufgaben, die ohne Hilfe und Aufsicht der Mütter nicht zu leisten sind;
  • die Arbeitswelt, die ihren Nutzen daraus zieht, dass Männer ihre volle Arbeitskraft ohne Einschränkungen in die Erwerbsarbeit einbringen können, weil Frauen ihnen die Erziehungsarbeit und Hausarbeit abnehmen, ohne dass dem Arbeitgeber zusätzliche Kosten entstehen;
  • die Volkswirtschaft, indem sie die von Hausfrauen und Müttern geleistete Arbeit als unproduktive, nicht zum Bruttosozialprodukt zählende Arbeit wertet.

Die SPD hat sich auf ihrem Heg engagiert für die Frauen eingesetzt, wie das Wahlrecht für Frauen, die Reform des Ehe- und Familienrechts und die Diskussion des Rechts auf Arbeit und der sozialen Sicherung der Frau zeigen.

Und doch sind wir weit entfernt von der Gleichstellung von Mann und Frau in allen Bereichen.

Wir wollen, dass Frauen die gleiche Bildung und Ausbildung bekommen‚ aber wir dulden, dass sie schlechter bezahlt werden und geringe berufliche Aufstiegsmöglichkeiten haben.

Wir wollen, dass Männer und Frauen in Familien zusammenleben, aber wir dulden, dass sie bei der Erziehung und Betreuung der Kinder kaum Hilfen erhalten.

Wir wollen, dass Mütter und Väter sich frei zwischen Beruf, Familie oder einer Kombination von beiden entscheiden, aber wir dulden, dass die Arbeit in der Familie zu dauerhaften beruflichen Nachteilen führt.

Wir wollen, dass Väter und Mütter mit ihren Kindern leben, aber wir dulden, dass Arbeitsbedingungen und Arbeitsorganisation familienfeindlich sind.

Wir wollen, dass Menschen harmonisch zusammenleben, aber wir dulden, dass Konflikte zwischen Männern, Frauen und Kindern mit Gewalt ausgetragen werden.

Diese Probleme sind nicht naturgegeben, Menschen tragen dafür die Verantwortung. Sie haben die Möglichkeit, durch politische Entscheidungen für Abhilfe zu sorgen.

Deshalb fordern wir Sozialdemokraten eine Gleichstellungspolitik, die die Individualität von Mann und Frau anerkennt und auf dieser Grundlage gemeinsame Lebensformen für Beruf und Familie entwickelt.

Die Rollen, die heute Männern und Frauen anerzogen werden, reduzieren beide auf "unvollständige" Menschen: dem Mann wird der produktive, rationale Bereich des Lebens zugeordnet, der Frau der reproduktive, emotionale. Diese Rollenzuteilung ist unmenschlich und kein Naturgesetz!

Die Machtstrukturen in unserer Gesellschaft beruhen auch auf der Überbewertung des „Verstandesmenschen“ und der Unterbewertung des „Gefühlsmenschen“.

Gleichstellung bedeutet nicht nur das Schaffen von Chancengleichheit in einer an "männlichen Werten" orientierten Gesellschaft, sondern bedeutet ein Aufbrechen der Rollen- und Machtstrukturen in unserer Gesellschaft. Deshalb ist Gleichstellungspolitik mehr als die Erfüllung des vorliegenden Programms.

Gleichstellungspolitik muss eine Änderung der Werte in der Gesellschaft bedeuten, sie muss die starre Rollenverteilung zwischen Mann und Frau aufheben, damit beide wieder zu ganzen Menschen werden können, mit Verstand und Gefühl, ohne die eine menschlichere Gesellschaft nicht denkbar ist.

Gleichstellung ist ohne Umdenken nicht möglich. Wir Sozialdemokraten wollen unseren Beitrag dazu leisten. Daher müssen die Menschen ungeachtet ihres Geschlechts schon vom Säuglingsalter an auf die gleiche Art und Weise erzogen werden. Nur so erreichen wir, dass künftige Generationen von Vätern sich auch aktiv an der Erziehung ihrer Kinder beteiligen und eine Bewusstseinsänderung in allen Bevölkerungsschichten erfolgt.

Gleichstellung durch Bildung

Die zentrale Aufgabe einer auf Gleichstellung ausgerichteten Bildungspolitik ist es, die Leitbilder und Normen der herkömmlichen Rolle der Frau als verheiratete Hausfrau und kindererziehende Mutter und des Mannes als berufstätiger Ernährer der Familie durch Leitbilder und Normen zu ersetzen, die darauf ausgerichtet sind, familiäre und berufliche Aufgaben partnerschaftlich zu bewältigen. Deshalb müssen Unabhängigkeit und Selbständigkeit von Frau und Mann sowie die Fähigkeit und Bereitschaft zum solidarischen Miteinanderleben und -handeln Ziele von Erziehung und Ausbildung sein. Bereits im Kindergarten und in der Vorschule müssen geschlechtsspezifische Verhaltensweisen und Spielinteressen abgebaut werden. Schule muss gleiche und gemeinsame berufliche Orientierung von Jungen und Mädchen ebenso vermitteln wie gleiche und gemeinsame Erziehung zu unterschiedlichen Lebensformen entweder als einzelner, in Partnerschaft oder in Gruppen. Dabei ist intensive Zusammenarbeit mit den Eltern anzustreben.

Schulische Bildung

Um die rollenspezifische Erziehung von Jungen und Mädchen abzubauen, sind die Bildungsinhalte und -medien in der schulischen Bildung zu überprüfen und zu ändern. Z. B. ist beim Institut für Theorie und Praxis der Schule ein Arbeitskreis anzusiedeln, der sämtliche Lehrbücher darauf untersucht, ob sie ein Männer- und Frauenbild im Sinne der Gleichstellung enthalten. Außerdem soll eine entsprechende Initiative in die Kultusministerkonferenz eingebracht werden, um ein entsprechendes Bundesgremium anzuregen. Alle Gremien, die sich mit Reformen in der Bildungspolitik befassen, müssen paritätisch mit Männern und Frauen besetzt werden.

Lehrpläne und Unterrichtsrichtlinien

  • Der mathematische und naturwissenschaftliche Unterricht muss sich gegen das Vorurteil stellen, dass Mädchen von ihrer Anlage her in diesem Bereich weniger begabt oder interessiert sind. Der Unterricht soll möglichst praxisnah und experimentell durchgeführt werden.
  • Im Fach Deutsch wird vermehrt die Literatur der Arbeitswelt und Lebensbedingungen von Frauen einbezogen. Texte, die herkömmliche Rollenbilder und Vorurteile vermitteln oder frauenfeindlich sind, sind kritisch zu überprüfen. Medienerziehung als Teil des Deutschunterrichts hat entscheidende Bedeutung bei der Aufarbeitung von Rollenklischees. Werke von Dichterinnen sowie Frauenliteratur werden besonders berücksichtigt.
  • Im Fach Geschichte werden durch eine stärkere Betonung der Sozialgeschichte die historischen Wege der Frau in die und aus der Unterdrückung, Ausbeutung und Benachteiligung vermittelt. Thematisch müssen die Entwicklung der Frauenbewegung, die Erlangung der bestehenden Frauenrechte sowie beispielhafte politisch-historische Frauengestalten behandelt werden.
  • In weltkundlichen Fächern wie Geographie und Geschichte sind im Rahmen der Vermittlung von Kenntnissen über die Dritte Welt, die Unterentwicklung, politisch-gesellschaftliche Entwicklung sowie Lebens- und Arbeitsbedingungen der Massen und insbesondere die Situation der Frauen in der Dritten Welt zu schildern.
  • Im Fach Religion ist in Abstimmung mit den Kirchen, insbesondere mit Theologinnen, zu untersuchen und darzustellen, inwieweit durch Kirchengeschichte und -lehre das herkömmliche Leitbild der Frau und ihre gehorsame Unterordnung unter den Mann festgelegt wurden und bis in die Gegenwart nachwirken.
  • im Musikunterricht und in der Vermittlung darstellender Kunst und darstellender künstlerischer Fähigkeiten sind die Leistungen von Künstlern und Künstlerinnen und von Fraueninteresse bestimmte Themen stärker zu berücksichtigen.
  • Durch die Unterrichtseinheiten sind Jungen und Mädchen auf ihre Rolle als Partner Und Erzieher vorzubereiten.

Die Lehrplankommission soll die Lehrpläne und Richtlinien für die verschiedenen Fächer überprüfen und die veränderten Bildungsinhalte in die Unterrichtsrichtlinien einarbeiten.

Koedukative Erziehung

  • Die Fächer "Textiles Werken" und "Technisches Werken" werden, soweit noch nicht verbindlich geregelt, zu einem Fach "Werken" zusammengefasst, in dem Mädchen und Jungen gemeinsam unterrichtet werden.
  • Das Fach "Hauswirtschaft" soll partnerschaftliche Familienerziehung umfassen. Mädchen und Jungen werden in diesem Fach gemeinsam unterrichtet.
  • Der koedukative Sportunterricht ist in allen Altersstufen sowohl von Sportlehrern als auch von Sportlehrerinnen durchzuführen. Die Zensurengebung wird bis zur 10. Klasse aufgehoben.

Berufswahl und Berufsorientierung

In allen Schularten wird das Fach „Arbeitslehre“ vom 7. bis 10. Schuljahr eingeführt.

Beim Institut für Praxis und Theorie der Schule ist ein Arbeitskreis einzurichten, der Sich mit der Festlegung und Ausarbeitung der Unterrichtsrichtlinien für das Fach "Arbeitslehre" befasst. Diesem Arbeitskreis sollen Pädagogen, Gewerkschaften. Parteien. Arbeitgeberverbände und die Arbeitsverwaltung angehören. Eine angemessene Frauenvertretung ist sicherzustellen.

Für die Schüler aller Schularten ist die Pflicht zur Ableistung von zwei Betriebspraktika in den Klassen 8 und 9 bzw. 9 und 10 einzuführen. Bei der Ableistung der Praktika ist zu gewährleisten. dass sich Mädchen in "männerspezifischen" Berufen orientieren können und umgekehrt Jungen in “frauenspezifischen” Berufen. Die Nachteile von sogenannten Lieblingsberufen von Jungen und Mädchen sind aufzuzeigen.

Um insbesondere Mädchen bei der Wahl der Schullaufbahn und der beruflichen Orientierung eine konkrete Hilfe anzubieten, ist die Bildungsberatung auszubauen. Sie soll an allen Schulen des Landes eingeführt werden. Auf diese Aufgabe sind Pädagogen in Fortbildungsveranstaltungen vorzubereiten. Es ist dafür Sorge zu tragen‚ dass an jeder Schule in Schleswig-Holstein alle Lehrkräfte mit einer entsprechenden Ausbildung sowie eine psychologische Fachkraft zur Verfügung stehen.

Berufsfördernde Maßnahmen

Langfristig müssen die bisherigen berufsfördernden Maßnahmen ersetzt werden. Ziel sollte eine genügend differenzierende Berufsausbildung sein. die möglichst alle Jugendlichen nach Ende der allgemeinen Vollzeitschulpflicht aufnimmt und fördert. Ein wichtiger Schritt dazu ist die Einführung des schulischen Berufsgrundbildungsjahres.

Jugendaufbauwerk / Berufsbefähigendes Jahr

Ziel einer sinnvollen Ausbildung sowohl im Jugendaufbauwerk als auch im Berufsbefähigenden Jahr muss es sein, durch gemeinsamen Unterricht mit gleichen Inhalten eine hohe Motivation bei Jungen und Mädchen zur Aufnahme eines Ausbildungsverhältnisses zu erreichen.

Das Jugendaufbauwerk ist baulich, organisatorisch und personell so umzugestalten, dass Berufsbefähigung und -förderung für Jungen und Mädchen das gleiche Spektrum an Ausbildungs- und Berufsmöglichkeiten eröffnet.

Die Landesregierung entwickelt gemeinsam mit den Trägern der Lehrgänge ein Konzept mit dem Ziel, innerhalb von vier Jahren mindestens 50% aller Lehrgänge des Jugendaufbauwerks koedukativ zu gestalten.

Mindestens sollen jedoch die Unterweisungsbereiche in 50% der Einrichtungen so gestaltet werden, dass sie für Jungen und Mädchen gleich sind. Das Berufsbefähigende Jahr wird schrittweise so umgestaltet, dass Jungen und Mädchen eine gemeinsame Ausbildung erhalten.

Berufliche Bildung

Die Ausbildungsbenachteiligung weiblichen Schulabgänger ist nicht mit geringerer Bildungswilligkeit zu begründen, sondern vor allen Dingen mit den Schwierigkeiten, einen Ausbildungsplatz zu finden. Mädchen, die einen Hauptschulabschluss erreichen, haben die schlechtesten Ausbildungschancen, sieht man von den Jugendlichen ohne Hauptschulabschluss ab. Die Gesamtschule ist die geeignetste Schulform, um Ausbildungsbenachteiligungen insbesondere weiblicher Schulabgänger abzubauen.

Mädchen konzentrieren sich auf einige wenige Ausbildungsberufe mit kürzerer Ausbildungszeit und geringeren Aufstiegschancen als Jungen. Mehr Mädchen als Jungen wählen die schulische Berufsausbildung. Es soll eine Ausbildungspflicht für Jungen (Männer) und Mädchen (Frauen) eingeführt werden. Sie entfällt für Jugendliche mit Fachhochschul- oder Hochschulreife.

Einzuführen ist generell eine mindestens zweijährige Ausbildungszeit. Wird keine betriebliche Ausbildung angestrebt, sind die Mädchen wie Jungen zum Besuch einer zweijährigen Berufsfachschule verpflichtet.

Schulische Berufsausbildung

Alle einjährigen Berufsfachschulen sind in zweijährige Ausbildungsgänge umzuwandeln, die eine erste berufliche Qualifikation vermitteln. Diese Qualifikation muss dem dualen Ausbildungsverhältnis gleichgestellt sein. Die Berufsfach- und Fachschulen führen zugleich zu allgemeinen Abschlüssen und Berechtigungen.

Der Numerus clausus an Berufsbefähigenden Jahren, an Berufsgrundbildungsjahren sowie Fachoberschulen, an Berufsfach- und Fachschulen sowie an Berufsaufbauschulen und Fachgymnasien wird aufgehoben.

Ausbildung im dualen System

Ein Landesprogramm zur Ausbildung von Frauen in "Männerberufen" wird aufgestellt. Für eine Übergangszeit werden staatliche Zuschüsse für die Ausbildung des jeweilig unterrepräsentierten Geschlechts in denjenigen Berufen gewährt, in denen der Anteil eines Geschlechts 5/6 und mehr beträgt. Diese Maßnahme wird durch eine breite Werbe- und Aufklärungskampagne des Landes unterstützt.

Die anerkannten Ausbildungsberufe in Schleswig-Holstein sollen durch eine geeignete Informationsschrift der Landesregierung umfassend dargestellt werden, wobei auf die Eignung von Ausbildungsberufen besonders für Mädchen hingewiesen werden soll.

In Gesprächen mit den Kammern soll darauf hingewirkt werden, dass Ausbildungsberater verstärkt für eine Erweiterung des Ausbildungsplatzangebots für Mädchen in gewerblich-technischen Berufen werden.

Die Arbeitsverwaltung soll sicherstellen, dass Mädchen bei der Berufsberatung mit dem ganzen Spektrum der zur Verfügung stehenden Ausbildungsberufe bekannt gemacht werden.

Hochschulbildung

Frauen sind an den Hochschulen und insbesondere in der Medizin, in den Rechtswissenschaften und im Bereich Mathematik-Kulturwissenschaften unterrepräsentiert, ebenso in den Fachhochschulen im Bereich der Ingenieurwissenschaften.

Die Studienwilligkeit von Abiturientinnen geht seit 1975 stärker zurück als die von Abiturienten.

  • Die Bildungsberater an den Schulen sollen in der Sekundarstufe II verstärkt Studienberatung für Mädchen betreiben.
  • Es werden Möglichkeiten zur stärkeren Verzahnung von beruflicher, schulischer Bildung und Hochschule eröffnet. Hierzu gehört auch die Öffnung des 2. Bildungsweges. Fachschulabschlüsse sollen generell zur Aufnahme eines Studiums an einer Fachhochschule berechtigen.
  • Im Bereich der akademischen Berufe ist die Parität herzustellen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist bei der Zulassung zum Studium in den Numerus-clausus-Fächern (solange es diese Beschränkung noch gibt) den Angehörigen desjenigen Geschlechts. das in dem betreffenden Fach unterrepräsentiert ist, bei formaler gleicher Qualifikation der Vorrang zu geben.
  • Das BAföG ist so zu ändern, dass nach familienbedingter Berufspause eine Ausbildungsförderung auf Darlehensbasis möglich ist.

Gleichstellung - eine Aufgabe der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik

Die Aufhebung von Benachteiligungen und die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt ist wichtiger Bestandteil einer auf Gleichstellung ausgerichteten Politik. Sie ist eine wesentliche Voraussetzung für eine partnerschaftliche Teilung der unbezahlten Haus- und Erziehungsarbeit und für die Wahlfreiheit der Partner in der Familie.

Dieser Politik widerspricht es, Frauen als Reservearmee des Arbeitsmarktes je nach Bedarf an ihre häuslichen Pflichten zu erinnern oder die außerhäusliche Arbeit zu propagieren.

Eine am Abbau von Benachteiligungen und an Gleichstellung von Männern und Frauen im Berufsleben orientierte politische Arbeit hat sich an folgenden Zielen auszurichten:

  • Erweiterung des Berufs- und Ausbildungsspektrums für Frauen,
  • verbesserte Möglichkeiten der nachgeholten Erstausbildung, der Umschulung, der Weiterbildung,
  • Einsatz des Arbeitsförderungsinstrumentariums entsprechend der Arbeitslosenquote von Männern und Frauen,
  • Verbesserung der Wiedereinstiegsmöglichkeiten von Männern und Frauen nach familienbedingten Berufspausen,
  • Erreichung eines möglichst ausgewogenen Geschlechtsverhältnisses in Berufen, Lohn- und Gehaltsgruppen, Qualifikationsniveaus.

Zugang zum Arbeitsmarkt

Zum Instrumentarium deutscher Arbeitsmarktpolitik gehören vor allem die Arbeitsvermittlung, die berufliche Fortbildung, Einarbeitungszuschüsse, Eingliederungsbeihilfen und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen. Die meisten dieser Programme scheinen z Zt. noch so angelegt zu sein, dass Frauen systematisch benachteiligt werden.

Arbeitsförderung

Der Anteil der Frauen an Umschulungs-, Fortbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen ist drastisch zu erhöhen. Dazu sind auf Landes- und regionaler Ebene Gespräche mit den Selbstverwaltungsorganen, der Arbeitsverwaltung, den in der Arbeitsverwaltung Zuständigen und den Trägern der Umschulungs- und Fortbildungsmaßnahmen (z. B. Gewerkschaften, Kammern etc.) zu führen.

Wir fordern Maßnahmen, die den Wiedereintritt von Hausfrauen in das Berufsleben erleichtern. Dazu zählen z. B. Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen für Frauen, die nur teilzeitig arbeiten können.

Mit der Landes- und der Bundesverwaltung ist zu klären, ob ein Modellprogramm „Gleichstellung“ beim Landesarbeitsamt Hamburg/Schleswig-Holstein oder einer regionalen Arbeitsverwaltung durchgeführt werden könnte. Besondere Angestellte in den Arbeitsämtern, die speziell dafür da sind, die Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen zu erhöhen, sollen Erfahrungen mit der Motivation von Frauen für Umschulungs-‚ Fortbildungs- und Eingliederungsmaßnahmen erwerben.

Es muss eine Erfolgskontrolle der durchgeführten Arbeitsmarktmaßnahmen durchgeführt werden, um einen Überblick über die Wirksamkeit solcher Maßnahmen zu erhalten. Entsprechende Gespräche sind mit den Arbeitsverwaltungen zu führen.

Einarbeitungszuschüsse sollen grundsätzlich quotiert, d.h. in Abhängigkeit von der Arbeitslosenstruktur gewährt werden. Entsprechende Vereinbarungen sind mit den Arbeitsverwaltungen herbeizuführen.

Bei Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen ist sicherzustellen, dass Frauen entsprechend ihrer Arbeitslosenquote berücksichtigt werden.

Im Landeshaushalt wird ein Titel "Maßnahmen aus dem Europäischen Sozialfonds" beantragt. Durch diese Maßnahmen sollen arbeitslose Frauen die Möglichkeit einer nachgeholten Erstausbildung bekommen.

Soweit innerbetriebliche Fort- und Weiterbildung durch die Arbeitsverwaltung finanziell unterstützt werden. Sollen die Betriebe angehalten werden. männliche und weibliche Beschäftigte mindestens entsprechend ihrer Beschäftigungsquote im Betrieb an solchen Maßnahmen zu beteiligen.

Die öffentlichen Arbeitgeber sollen ein Programm zur Kontaktweiterbildung für aus Familiengründen ausgeschiedene Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter, soweit sie keine andere Beschäftigung aufgenommen haben, entwickeln. Hierbei soll insbesondere von Möglichkeiten der Urlaubsvertretung und anderer zeitlich befristeter Wiedereinstellungen für diese Personengruppe Gebrauch gemacht werden.

Alle Altersbegrenzungen in dem Beamtenrechtsrahmengesetz‚ in Bundes-und Landeslaufbahnverordnungen sind so zu ändern, dass familienbedingte Berufspausen den Höchstaltersgrenzen zugeordnet werden.

Wirtschaftsförderungsinstrumentarium soll Arbeitsplätze auch für Frauen schaffen

Die Instrumente der Wirtschaftsförderungspolitik werden vorrangig zur Schaffung neuer Arbeitsplätze eingesetzt. Auch diese Instrumente müssen der Gleichstellungspolitik verpflichtet werden.

Unternehmen, die öffentliche Mittel in Anspruch nehmen wollen oder sich um öffentliche Aufträge bewerben, sind zu verpflichten,

  • eine gemeinsame, mit den Betriebsräten erarbeitete Selbstanalyse der Beschäftigungs- und Einkommenssituation der bei ihnen beschäftigten Frauen vorzulegen,
  • darauf aufbauend gemeinsam mit dem Betriebsrat Gleichstellungspläne zu entwickeln, die terminierte Regelungen für die Einstellungspolitik sowie Fortbildungsmaßnahmen enthalten, um eine gleichgewichtige Beschäftigung von Frauen auf allen Unternehmensebenen zu erreichen. werden die Gleichstellungspläne ohne wichtigen Grund nicht eingehalten, sind die öffentlichen Mittel zurückzuzahlen bzw. wird das Unternehmen bei der Vergabe öffentlicher Mittel/Aufträge nicht mehr berücksichtigt.

Die Wirtschaftsförderungsinstrumente werden in ihren Richtlinien um einen "Quotenvorbehalt" erweitert. Dadurch soll der Arbeitgeber verpflichtet werden, die neugeschaffenen Arbeitsplätze vorrangig dem Geschlecht vorzubehalten, das in der Lohngruppe, im Betriebsbereich oder Beschäftigungsbereich unterrepräsentiert ist. Der Quotenvorbehalt gilt so lange. bis das regionale Arbeitsamt erklärt, dass die Quote aufgrund der am Arbeitsmarkt vorfindlichen Arbeitslosen nicht erfüllt werden kann.

Frauen im Landesdienst

Der öffentliche Dienst muss Vorreiter und Vorbild einer auf Gleichstellung orientierten Personalpolitik sein. Ziel einer auf Gleichstellung ausgerichteten Personalpolitik ist ein annähernd ausgewogenes Beschäftigungsverhältnis von Männern und Frauen sowohl in den einzelnen Laufbahngruppen als auch in den einzelnen Besoldungsgruppen der Jeweiligen Landesbehörden.

Die Landesregierung erstellt einen Gleichstellungsplan für den Landesdienst.

Das bedeutet:

  • Durch Einstellungs- und Beförderungspolitik soll erreicht werden, dass der prozentuale Anteil der weiblichen Beschäftigten innerhalb einer Behörde in jeder Besoldungs-/Vergütungsgruppe gleich wird:
  • bei gleicher formaler Qualifikation wird vorrangig in der Landesbehörde/Laufbahngruppe/Besoldungsgruppe eingestellt, wer dem Unterrepräsentierten Geschlecht angehört;
  • an Weiter- und Fortbildungsmaßnahmen des Landes für Angehörige des Landesdienstes sind gezielt Frauen zu interessieren und überproportional zu beteiligen;
  • im Ausbildungsbereich des Landes sind Personen des jeweils unterrepräsentierten Geschlechts überproportional einzustellen;
  • die neue, auf Gleichstellung ausgerichtete Personalpolitik des Landes ist durch gezielte interne und öffentliche Werbe- und Aufklärungsmaßnahmen bekanntzumachen und zu unterstützen.

Die Landesregierung hat dem Parlament Jährlich über die Ergebnisse ihrer auf Gleichstellung ausgerichteten Personalpolitik zu berichten. Diese Berichte müssen alle relevanten Daten über die Veränderung von Stellenverteilungen‚ Bewerbungen‚ Einstellungen, Kündigungen, Beförderungen‚ Weiterbildungsmaßnahmen und Besoldung enthalten. Sie müssen darüber hinaus eine Fortschreibung der Zielsetzung und der Maßnahmen umfassen. Die Berichte sind den Personalräten vorzulegen.

Verstärkte Teilzeitarbeit für Männer und Frauen

Teilzeitarbeit ist vor allem für junge Frauen mit Kindern oft die einzige Möglichkeit, berufliche Tätigkeit und familiäre Aufgaben zu vereinbaren.

Es gibt darüber hinaus aber inzwischen auch bei Männern ein erhebliches Interesse an Teilzeitarbeit. Die verstärkte Bereitstellung von Teilzeitarbeitsplätzen für Männer trägt dazu bei, das traditionelle Rollenverhalten abzubauen.

Mit Teilzeitarbeit sind heute vielfach erhebliche Probleme verbunden. Teilzeitarbeitsplätze gelten als in hohem Maße konjunkturanfällig. Mit Teilzeitarbeit ist im Regelfall ein erheblich höheres Kündigungsrisiko bei betriebsbedingten Entlassungen verbunden. Teilzeitarbeit hat keine oder nur geringe soziale Absicherung. Die Möglichkeit der innerbetrieblichen Fortbildung ist bei Teilzeitarbeit häufig eingeschränkt. Männer und Frauen, die Teilzeitarbeitsplätze besetzen, sind in geringem Maße an Aufstiegsmöglichkeiten beteiligt. Die Identifikation mit dem Arbeitsplatz und die Motivation zur Weiter- und Fortbildung scheint bei Teilzeitbeschäftigten geringer.

Unser Ziel ist es die Arbeitszeit so zu verkürzen, dass jeder neben seinem Beruf auch seine Aufgaben und Entfaltungsmöglichkeiten in der Gesellschaft und im privaten Bereich verwirklichen kann.

Solange Teilzeitarbeit von Männern und Frauen notwendig bzw. gewünscht ist, sind folgende Bedingungen für Teilzeitarbeitsplätze zu erfüllen:

  • Förderung von Teilzeitarbeit auf Kosten der Vollzeitarbeit muss abgelehnt werden;
  • die Teilzeitarbeit darf daher nicht uneingeschränkt und ohne Berücksichtigung ihrer wirtschaftlichen und sozialen Folgen für die Arbeitnehmer in allen wirtschaftlichen Bereichen forciert werden;
  • Teilzeitarbeit soll mindestens der halben Vollzeitarbeit entsprechen.

Es ist erforderlich, die gewerkschaftliche Forderung durchzusetzen, langfristig die tägliche Arbeitszeit schrittweise auf 6 Stunden pro Tag zu verkürzen. Erst dann können beide Elternteile Familienaufgaben und Beruf gleichberechtigt miteinander verbinden. Der Verkürzung der täglichen Arbeitszeit ist deshalb Vorrang einzuräumen vor der Verkürzung der Lebensarbeitszeit und Verlängerung des Urlaubs.

Darüber hinaus müssen die Tarifvertragsparteien in Verhandlungen für individuelle Arbeitszeitregelungen entsprechend den wünschen von Männern und Frauen vor allem in Zeiten der Kindererziehung durch Arbeitsplatz- und Tarifgestaltung eintreten.

Insbesondere müssen die Mitbestimmungsrechte der Betriebs- und Personalräte bei der Ein- und Durchführung von Teilzeitarbeit ergänzt und verstärkt werden.

Kurzfristig sind verstärkt Teilzeitarbeitsplätze für Männer und Frauen anzubieten. Dabei sollten auch Modelle geprüft werden. die die wöchentliche Arbeitszeit auf z. B. 80 oder 70% vermindern.

Die Schaffung von Teilzeitarbeitsplätzen ist als Übergangsmaßnahme und nicht als Alternative zur generellen Arbeitszeitverkürzung anzusehen. Es werden nur Teilzeitarbeitsplätze geschaffen, die der Sozialversicherungspflicht unterliegen.

Die Versicherungspflichtgrenze für Beschäftigung in der Hauswirtschaft ist auf 5 Stunden wöchentlich zu senken.

Teilzeitarbeit im öffentlichen Dienst

  • Die Landesregierung beginnt mit einem Teilzeitprogramm. Ziel dieses Programms ist es, den Umfang der Teilzeitbeschäftigung bei Angestellten und Arbeitern sowie bei Beamten jährlich zu erhöhen. Dabei ist darauf zu achten, dass Teilzeitbeschäftigung für alle Laufbahngruppen und in allen Landesbehörden für Männer und Frauen angeboten wird. Der Anteil der männlichen Teilzeitbeschäftigten ist gezielt zu erhöhen.
  • Vor Beginn des Teilzeitprogramms ist eine Umfrage unter den männlichen und weiblichen Angestellten und Arbeitern und Beamten im Landesdienst durchzuführen. Es ist zu ermitteln, in welchem Umfang, in welchen Laufbahnen und Besoldungsgruppen bei welchen Behörden Teilzeitarbeit in welcher Organisationsform gewünscht wird.
  • In allen Landesbehörden sollen in allen Laufbahngruppen Versuche mit Arbeitsplatzteilung durchgeführt werden.
  • Die Landesregierung hat darauf hinzuwirken, dass Teilzeitbeschäftigte entsprechend ihres prozentualen Anteils an der Anzahl der Gesamtbeschäftigten an Fortbildungsmaßnahmen des Landes teilnehmen.
  • Teilzeitbeschäftigten sind gleiche Aufstiegschancen wie Vollzeitbeschäftigten zu gewährleisten.
  • Die Landesregierung hat jährlich über die Erfolge und Ergebnisse des Teilzeitprogramms zu berichten. Vor Abgabe des Berichts an das Landesparlament sind die Personalräte zu hören.
  • Es ist sicherzustellen, dass teilzeitbeschäftigten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen die Rückkehr auf einen Vollzeitarbeitsplatz ermöglicht wird, wenn sie dies wünschen.

Teilzeitarbeit für die private Wirtschaft

Das Land legt ein mittelfristiges Programm zur Schaffung zusätzlicher Teilzeitarbeitsplätze auf. Die Förderung er- folgt unter folgenden Voraussetzungen:

  • Vollzeitarbeitsplätze dürfen nicht in Teilzeitarbeitsplätze umgewandelt werden. Weiter muss gewährleistet sein, dass freigewordene Teilzeitarbeitsplätze nicht von bereits beschäftigten Teilzeitarbeitnehmern zum Zweck der Vollzeitbeschäftigung in Anspruch genommen werden. Es werden nur die Teilzeitarbeitsplätze gefördert‚ die von Arbeitnehmern nachgefragt werden (z.B. Teilzeitarbeitsplätze am Vormittag). Nur solche Teilzeitarbeitsplätze sind förderungswürdig, die versicherungspflichtige Beschäftigung vermitteln.
  • Das Programm hat das Ziel, ein möglichst gleichmäßiges Teilzeitangebot in allen Branchen und in allen Lohn- bzw. Gehaltsstufen zu gewährleisten. Das bedeutet gleichzeitig den Ausschluss bestimmter Teilzeitarbeitsplätze aus der Förderung (Ausschluss von Mitnahmeeffekten).
  • Freiwerdende oder neugeschaffene Vollarbeitsplätze sind bei entsprechender Eignung mit Vorrang den teilzeitbeschäftigten Bewerbern im Betrieb anzubieten.
  • Die paritätische Besetzung von Teilzeitarbeitsplätzen durch Männer und Frauen ist anzustreben. Der Arbeitgeber hat entsprechende Bemühungen nachzuweisen.

Die Landesregierung wird aufgefordert, einen Forschungsauftrag zu erteilen. der die beiden folgenden Aspekte zu untersuchen hat:

  1. Analyse des Teilzeitarbeitsmarktes Schleswig-Holsteins,
  2. Untersuchung des Bedarfs nach Teilzeitarbeitsplätzen, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Gleichstellung von Mann und Frau.

Arbeitsschutz

Arbeitsschutzbestimmungen sollen sich nicht speziell auf Männer oder Frauen beziehen, sondern den Schutz der Person gewährleisten. Die sozialistische Fraktion des EG-Parlaments soll sich für eine Richtlinie einsetzen, durch die Nachtarbeit generell genehmigungspflichtig wird.

Die Arbeitszeitordnung für Frauen im Backgewerbe wird geändert. Ihnen soll die Frühbeschäftigung vor 5.00 Uhr genauso ermöglicht werden wie männlichen Arbeitnehmern, nämlich ab 3.00 Uhr.

Das Verbot der Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen über 8 Stunden und nach 17.00 Uhr an den Tagen vor Sonn- und Feiertagen ist überholt. Es beruhte auf den Verhältnissen von 1938, wo 48 Stunden und die 6-Tage-Woche üblich waren. Das Verbot ist abzuschaffen.

Es gibt keine geschlechtsspezifischen Begründungen für die unterschiedliche Höchstarbeitszeit bei Mehrarbeit von Frauen und Männern. Durch die größere Arbeitsintensität seit Erlass des Gesetzes erscheint die Begrenzung der Höchstarbeitszeit auf 10 Stunden für alle Arbeitnehmer notwendig und durchsetzbar.

Die Pausenregelungen für Frauen werden an die für Männer angeglichen.

Partnerschaft erleichtern - Wahlfreiheit für Mütter und Väter

Seit Jahren besteht ein Trend zur Berufstätigkeit verheirateter Frauen mit Kindern. Immer weniger Mütter wollen sich für lebenslange Familienarbeit und gegen Berufstätigkeit entscheiden. Die Zahl der Väter wird größer, die eine Verringerung ihrer Berufsaufgaben in Zeiten der Kindererziehung wünschen.

Die Entscheidung, zugunsten von Kindern einige Jahre ganz oder teilweise auf Berufstätigkeit zu verzichten, führt zu andauernden beruflichen und wirtschaftlichen Nachteilen: dem Risiko dauernder wirtschaftlicher Abhängigkeit, Arbeitslosigkeit, unterqualifizierter Beschäftigung und Unterbezahlung.

Die Entscheidung, auch in Zeiten der Kindererziehung berufstätig zu bleiben, ist durch mangelnde familienergänzende Angebote und mangelnde Anpassung von Arbeitszeit und Arbeitsorganisation an die Bedürfnisse von Müttern und Vätern belastet.

Es ist unser Ziel‚ die Wahlfreiheit von Müttern und Vätern zu fördern

  • durch Anpassung von Arbeitszeit und Arbeitsorganisation an familiäre Bedürfnisse,
  • durch ergänzende Betreuungsmaßnahmen.
  • durch ergänzende Dienstleistungsangebote;

Elternurlaub

Ein von Müttern und Vätern zu beanspruchender Elternurlaub sollte für mindestens ein Jahr und höchstens drei Jahre bei Arbeitsplatzgarantie und rechtlicher Anerkennung bundesgesetzlich eingeführt werden.

Solange eine bundesgesetzliche Regelung nicht vorliegt, sind Gespräche zu führen mit Arbeitnehmern, Betriebsräten, Gewerkschaften und Arbeitgebern, um eine tarifliche Regelung von Elternurlaub und familienbegründeten Arbeitszeitabschlägen zu erreichen. Insbesondere sind Gespräche mit Betriebsräten. Gewerkschaften und Arbeitgebern zu führen, um Beurlaubungsregelungen in Betriebsvereinbarungen aufzunehmen. Entsprechendes gilt für Personalräte und öffentliche Arbeitgeber.

Eine gesetzliche Regelung für Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst scheint aufgrund der mitunter privilegierten Situation von bei öffentlichen Arbeitgebern Beschäftigten im Vergleich zu Arbeitnehmern der Privatwirtschaft problematisch.

Beurlaubung zur Betreuung eines kranken Kindes

Die Beurlaubungsmöglichkeiten zur Betreuung eines kranken Kindes von fünf Arbeitstagen pro Jahr reichen nicht aus.

  • Die Dauer der Freistellung von Müttern und Vätern ist über fünf Tage je nach Bedarf (ärztliches Attest) auszuweiten und die Altersgruppe der Kinder von 7 auf 12 Jahre heraufzusetzen.
  • Die Beurlaubungsmöglichkeit ist ebenfalls auf andere pflegebedürftige Personen, die im Haushalt des Arbeitnehmers leben. zu erweitern.
  • Es sind Gespräche mit Betriebsräten zu führen. um Beurlaubungsregelungen in Betriebsvereinbarungen zu treffen, solange eine bundesgesetzliche Neuregelung nicht vorliegt. Weiterhin sollen Gespräche mit den Gewerkschaften geführt werden, um Beurlaubungsregelungen in die Verträge hineinzunehmen, wo sie z. Zt. rechtlich noch nicht bestehen.

Aktion „Kindertelefon“

Vielfach können Kinder ihre Eltern am Arbeitsplatz telefonisch nicht erreichen. Gemeinsam mit Betriebsräten und Arbeitgebern soll angestrebt werden, dass Kinder ihre Eltern während der Arbeitszeit telefonisch erreichen können. Diese Regelung könnte in freiwillige Betriebsvereinbarungen aufgenommen werden.

Mittagessen für Kinder

Zurzeit ist es nicht möglich, dass Kinder gemeinsam mit ihren Müttern und Vätern in Werkskantinen essen. Zwar wird dies hin und wieder von Eltern praktiziert, sie befinden sich damit jedoch etwas außerhalb der Gesetze. Es gibt keine rechtlichen Hinderungsgründe, generell Kantinen für Kinder der in dem Betrieb arbeitenden Eltern zu öffnen.

Familienergänzende Angebote

  • Es sollen vermehrt Möglichkeiten geschaffen werden, Kinder bis zu drei Jahren bei Tagesmüttern/Tagesvätern unterzubringen;
  • Einrichtung von Kinderkrippen dort, wo Betreuungsmöglichkeiten nicht oder in nicht ausreichendem Umfang vorhanden sind. Hierzu bedarf es der Abstimmung mit den kommunalen Fraktionen;
  • Unterstützung von Elterninitiativen zum Zwecke der Gründung von Babygruppen als freie Jugendhilfeträger;
  • den Pflegeeltern bzw. Tagesmüttern/Tagesvätern sollten im Rahmen der Volkshochschule vermehrt Fort- und Weiterbildungskurse und Informationsaustausch angeboten werden. Diese Maßnahmen sind gesondert vom Land zu unterstützen;
  • es ist sicherzustellen, dass die vorher genannten Maßnahmen zu sozial erträglichen Preisen zugänglich sind;
  • langfristiges Ziel ist Jedoch das kostenlose Angebot aller kinderbetreuenden Maßnahmen.

Kindergärten

Die Betreuung von Drei- bis Sechsjährigen soll durch ein breites, den Bedürfnissen der Eltern entsprechendes Kindergartenangebot gewährleistet werden. Die täglichen und Jährlichen Öffnungszeiten von Kindergärten sind an die Bedürfnisse berufstätiger Eltern anzupassen. In Zusammenarbeit mit den Trägern der Kindergärten soll ein Konzept entwickelt werden, das die Öffnungszeiten der Kindergärten so verändert, dass grundsätzlich alle Eltern die Möglichkeit haben, ihr Kind während der Arbeitszeit in einem Kindergarten betreuen zu lassen.

Kinderhorte

Anzustreben ist in Zusammenarbeit mit den kommunalen Verantwortlichen eine Erhöhung der Anzahl der Hortplätze für schulpflichtige Kinder und in besonderen Problembereichen oder‚ wo dies sich räumlich anbietet, eine direkte Anbindung von Kinderhorten an allgemeinbildende Schulen. Die Landesregierung hat zu solchen Projekten Zuschüsse mindestens für die Investitionstätigkeit zu zahlen. Weiterhin bleibt zuüberprüfen, inwieweit Personalkosten übernommen werden.

Ganztagsschulen

Bis zur Einrichtung von Gesamtschulen als Ganztagsschulen müssen die Möglichkeiten für die Einrichtung von Ganztagsschulen im herkömmlichen allgemeinbildenden Schulwesen wieder eröffnet werden. Das Schulgesetz muss entsprechend geändert werden.

Schularbeitenbeaufsichtigung

Solange Ganztagsschulen noch nicht überall dort vorhanden sind, wo Bedarf besteht, und solange das Angebot an Hort- plätzen für Schulkinder nicht ausreicht, muss in großem Umfang Schularbeitenhilfe eingerichtet werden, die durch das Land finanziell unterstützt werden muss.

Gleichstellung — Auflösung entwürdigender Gewaltverhältnisse

Die Tatsache, dass in unserer Gesellschaft Männer in einem nicht unerheblichen Umfang Gewalt gegen ihre Frauen anwenden, steht in einem krassen Widerspruch zu dem allgemeinen Verständnis, nach dem Ehe und Familie als Institutionen eines harmonischen und liebevollen Zusammenlebens begriffen werden.

Eine geschichtliche Betrachtung der Ehe zeigt deutlich, dass Macht und Gewaltbefugnisse des Mannes - in unterschiedlichen Erscheinungsformen wie z. B. Eigentumsrecht, Züchtigungsrecht — keine Ausnahmen bzw. Abweichungen darstellen, sondern historisch als Strukturelemente der Ehe aufzufassen sind. Sie kommen heute noch häufiger vor, als es im öffentlichen Bewusstsein zugestanden wird.

Es gibt einen Zusammenhang zwischen der gesellschaftlich bedingten Gewalt gegen Frauen, die alltäglich ist und sich unter anderem ausdrückt in der ökonomischen und sozialen Abhängigkeit vom Mann, in der Benachteiligung im Arbeitsleben, in den schlechteren Bildungschancen und der offenen Gewalt in Form von Misshandlung.

Frauenhäuser

Mit der Einrichtung von Frauenhäusern wird erstmalig der Versuch unternommen, eine besonders schwerwiegende Form von Gewalt gegen Frauen — das Problem der körperlichen oder seelischen Misshandlung durch den (Ehe)mann — konkret aufzugreifen. Eine wesentliche Gemeinsamkeit der meisten Fraueninitiativen, die zur Errichtung von Frauenhäusern führten‚ ist das Ziel, durch Selbstorganisation Hilfe durch Selbsthilfe zu gewähren. Autonome Frauenhausinitiativen, die zur Errichtung von Frauenhäusern führen, sollten auch deren Trägerschaft übernehmen.

Solange bundesweit ein unkoordiniertes Nebeneinander unterschiedlicher Finanzierungsbedingungen besteht, sind Frauenhäuser in Schleswig-Holstein durch pauschale Zuwendungen finanziell so zu unterstützen, dass ihre Existenz weder in sächlicher noch personeller Hinsicht gefährdet ist.

In den Kreisen, in denen es z. Zt. noch kein Frauenhaus gibt, sind zur psychischen Unterstützung von Frauen in Not Notrufzentralen einzurichten oder auszubauen und die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden und freiwilligen Trägern zu fördern.

Innerhalb der nächsten zwei Jahre muss die SPD versuchen, gemeinsam mit den Frauenhausgruppen ein einheitliches Finanzierungsmodell zu entwickeln, damit unbürokratische Hilfe ermöglicht wird. Individualförderung, etwa nach § 72 BSHG, kann dies nicht leisten.

Um den schutzsuchenden Frauen notwendige und effektive Hilfen anbieten zu können, müssen in Frauenhäusern auch hauptamtliche Mitarbeiterinnen arbeiten, wo sie von den Frauen gewünscht werden. Das heißt, dass z. B. qualifizierte Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter in der Kinderbetreuung die emotionalen Konflikte und Unsicherheiten abbauen helfen. Weiterhin muss juristische, psychologische und medizinische Beratung im Bedarfsfall ermöglicht werden, um misshandelten Frauen Hilfestellung bei der Lösung ihrer persönlichen Probleme zu geben.

Um ein gemeinsames Wohnen von Frauen mit Kindern in einer Sozialwohnung zu ermöglichen, sind die Richtlinien für die Vergabe von Sozialwohnungen entsprechend zu ändern.

Um den Übergang vom Frauenhaus in die eigene Wohnung zu erleichtern, werden sowohl die Einrichtung von Service-Häusern für alleinerziehende Eltern als auch insbesondere Modelle kollektiver Wohnformen finanziell unterstützt.

Vergewaltigung

Es ist ein Vorurteil, dass es sich bei Sexualtätern regelmäßig um Triebtäter oder um Gewalttäter unter Alkoholeinfluss handelt.

Auch lässt sich die landläufige Meinung, dass das Opfer den Täter durch sein Verhalten zu dem Verbrechen provoziere, nicht aufrechterhalten. Jede Frau kann Opfer einer Vergewaltigung werden.

Um eine annähernde Übersicht über die vorkommenden Sexualdelikte vierhalten, sollte verstärkt Dunkelfeldforschung betrieben werden. Für das Land Schleswig-Holstein wird eine Dunkelfeldstudie für den Bereich der Sexualdelikte erstellt.

Es müssen in allen Bereichen Frauen in den Polizeidienst des Landes Schleswig-Holstein eingestellt werden. Diese Beamtinnen Sind sowohl bei der Gewaltkriminalität in der Familie als auch bei der Bearbeitung von Sexualdelikten einzusetzen. Durch Dienstanweisungen an die vernehmenden Beamtinnen muss sichergestellt werden, dass sie sich jeder persönlichen Kommentierung oder persönlichen Bemerkung zu der Tat enthalten.

Um vergewaltigten Frauen psychische Unterstützung zu geben, sollten Notrufzentralen eingerichtet werden. Diese müssen rund um die Uhr besetzt sein. Sie könnten z. B. Frauenhäusern angeschlossen werden. Eine umfassende Betreuung - von ersten Gesprächen bis zur Begleitung zum Arzt und zu den Polizeibehörden - sollte gewährleistet sein. Diese Arbeit sollte von hauptamtlich beschäftigten Kräften geleistet werden, da sie die ohnehin stark beanspruchten ehrenamtlichen Helferinnen überlasten würde.

Der Bundestag soll eine gesetzliche Regelung schaffen, die auch die Vergewaltigung in der Ehe strafrechtlich als Vergewaltigung ahndet. Dabei kann diese Gesetzesänderung keine Lösung des Problems bringen, aber zur notwendigen Bewusstseinsänderung der Öffentlichkeit beitragen. In diesem Zusammenhang gilt es, die Diskussion und die Reformvorstellungen im Bereich des Sexualstrafrechts aufzugreifen.

Frauen in der Psychiatrie

Es besteht ein direkter Zusammenhang zwischen weiblicher Unterdrückung und Ausbeutung in unserer Gesellschaft und der Entwicklung spezifischer psychischer Krankheiten bei Frauen.

Die psychiatrische Wissenschaft und Praxis hat bisher die krankmachenden Faktoren der Geschlechterrollen wenig beachtet — bei Frauen noch weniger als bei Männern.

Es müssen

  • Forschungsaufträge für geschlechtsspezifische Untersuchungen im Bereich der Psychiatrie geschaffen werden;
  • Kuren und Freizeitmaßnahmen für Frauen und Mütter ausgebaut und neu gestaltet werden;
  • therapeutische und sozialpsychiatrische Maßnahmen, insbesondere Familientherapie, durch die Krankenkassen anerkannt werden;
  • die ärztliche Gebührenordnung, in der z. Zt. die medikamentöse Behandlung gegenüber der beratenden begünstigt wird, umgestaltet werden.

Um zumindest im Bereich der Landeskrankenhäuser für die Zukunft eine Möglichkeit aufzubauen, dass Frauen sich wahlweise durch weibliche Psychiater und Psychologen behandeln lassen können, sollten günstige Anstellungsverhältnisse und Ausbildungsförderung für Frauen in Psychiatrieberufen geschaffen werden. Bei zwangsweiser Unterbringung sollte auf Wunsch der eingewiesenen Frau außer des Ehemannes noch "eine Person des Vertrauens" gehört werden müssen, die von der Betroffenen zu benennen ist (Schaffung eines Patientenanwaltes(anwältin). Während der Unterbringung dürfen Kontakte mit Angehörigen insbesondere Kindern nicht verhindert werden. Die Drohung mit dem Entzug des Sorgerechts ist den Ärzten ausdrücklich zu untersagen.

Kontaktmöglichkeiten innerhalb der Patientenschaft und der Außenwelt sind neu zu gestalten, um selbstgewählte Beziehungen zu ermöglichen.

Die Landesregierung unterstützt finanziell Selbsterfahrungsgruppen Und Gruppen, in denen Selbstbehauptungstraining vermittelt wird. Die Ausbildung von Laienhelfern, die diese Arbeit leisten, ist vom Land finanziell zu fördern.

Frauen im Gefängnis

Frauen im Gefängnis Sind im Vergleich zu Männern benachteiligt. Sie sind nach ihrer Entlassung aufgrund der in den Gefängnissen praktizierten geschlechtsspezifischen Arbeitseinteilung weniger auf eine eigenständige Existenzsicherung im Erwerbsleben vorbereitet als Männer. Frauen sind benachteiligt, wenn es um die Überwachung der Besuche im Gefängnis‚ um mehr Spielraum zur individuellen Ausgestaltung der Zellen‚ um häufigere Dusch- und Bademöglichkeiten, um die Achtung der Intimsphäre, um den Abbau der Abhängigkeiten, um die Entwicklung zu mehr Selbständigkeit und um die sportliche Betätigung geht.

Ziel ist ein spezifisch auf die Probleme der Frauen orientierter Vollzug, der die gesellschaftliche und individuelle Unterdrückung der Frau nicht leugnet, sondern beseitigen hilft. Das bedeutet die Abschaffung der geschlechtsspezifischen Rollenfixierung im Vollzug.

  • Einsatz von Frauen als Anstaltsleiterinnen, Gnadensachbearbeiterinnen und Vollzugsverantwortliche in Justizministerium;
  • Frauengruppen als ehrenamtliche Mitarbeiterinnen im Vollzug als eine Art Frauenhilfe zur Selbsthilfe (Kontakt, Kommunikation);
  • unabhängige Zeitschrift im Billigdruck durch einen Förderverein als schriftliche Kommunikation zwischen Frauenanstalten in der Bundesrepublik Deutschland;
  • Familienzusammenführung im Gefängnis, insbesondere bei kleinen Kindern, zur Förderung des Eltern—Kind—Verhältnisses und der partnerschaftlichen Beziehung; Familienseminare durch freie Träger/Selbsthilfegruppen;
  • gemeinsamer Jugendvollzug für Jungen und Mädchen mit gemeinsamen Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten, Sport- und Freizeitgestaltung, Schule und Freigang;
  • Vollzugsunterbringung in Heimatnähe mit Förderung des Außenkontakts.

Weibliche Polizei

Frauen in Schleswig-Holstein sind in ihrem Zugang zum Beruf des Polizisten eingeschränkt. Sie sind zwar inzwischen in die Kriminalpolizei integriert, haben jedoch keinen Zugang zur Schutzpolizei. Die Organisation der Schleswig-holsteinischen Polizei entspricht nicht den Erfordernissen aktiver Verbrechensbekämpfung und ist nicht in der Lage, die besondere Situation von Frauen als Opfer, Täter oder anderweitig mit der Polizei in Berührung Kommende zu berücksichtigen.

Die Beamtinnen der Schutzpolizei sind schrittweise voll in den allgemeinen Vollzugsdienst zu integrieren. Es sollte keine Beschränkung hinsichtlich der Verwendung im Polizeieinzeldienst auf sogenannte "fürsorgerische" Bereiche stattfinden. Damit würde man einerseits die Aufstiegsmöglichkeiten der Beamtinnen verbessern und andererseits dem Gebot der Gleichstellung von Mann Und Frau entsprechen.

Weiterhin sollte der derzeitige Personalbestand der weiblichen Kriminalpolizei erheblich erweitert werden.

Durch die Aufnahme polizeispezifischer Tätigkeitsmerkmale in den BAT soll den Schreibkräften die Möglichkeit höherer Qualifikation und damit Bezahlung geboten werden.