R1: Rundfunkstaatsvertrag (2008): Unterschied zwischen den Versionen
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Julia (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „{{Beschluss |Gremium =Landesparteitag |Gliederung =Landesverband Schleswig-Holstein |Sitzung =Landesparteitag Lübeck 2008 |Leitantrag = |Nr …“) |
(kein Unterschied)
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Aktuelle Version vom 13. Mai 2013, 14:35 Uhr
Gremium: Landesparteitag |
Sitzung: Landesparteitag Lübeck 2008 |
Bezeichnung: R1 |
Antragsteller: Kreisverband Lübeck
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Beschluss: Überwiesen an Landesvorstand, Landtagsfraktion |
Die SPD Landtagsfraktion wird aufgefordert den Rundfunkstaatsvertrag dahingehend zu ändern, dass Gebührenbefreiung auch Personen gewährt wird, die den Leistungsbescheid SGB II oder XII erst nachträglich vorlegen können, wenn sie die Leistungen erst im Widerspruch- und Klageverfahren erstreiten konnten. Befreiung soll auch Personen, die andere in der Höhe vergleichbare Einkünfte haben, erteilt werden. Weiter ist eine Härteregelung einzuführen.