Recht auf Arbeit (1977): Unterschied zwischen den Versionen

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''(Veröffentlicht in: „Zur Sache“ Nr. 5, August 1977 - Herausgeber: SPD-Landesverband Schleswig-Holstein)''
''(Veröffentlicht in: „Zur Sache“ Nr. 5, 1977 - Herausgeber: SPD-Landesverband Schleswig-Holstein)''





Aktuelle Version vom 3. Juni 2015, 15:13 Uhr

Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Bad Bramstedt 1977
Bezeichnung:
Antragsteller: Nicht aufgeführt


Beschluss: Angenommen


(Veröffentlicht in: „Zur Sache“ Nr. 5, 1977 - Herausgeber: SPD-Landesverband Schleswig-Holstein)


Das Recht auf Arbeit steht im Range eines Grundrechtes. Die Forderung danach ist in das Godesberger Programm der SPD aufzunehmen, im ersten Teil des Grundgesetzes zu verankern und damit auch in der sozialen Marktwirtschaft sicherzustellen. weil Arbeit für unsere Gesellschaft die Grundlage von Wohlstand und Reformpolitik ist. Weil Arbeit für den einzelnen eine wichtige Möglichkeit bedeutet, seine Individualität zu entwickeln und zu erhalten, zur Gesellschaft seinen Beitrag zu leisten und an ihr teilzuhaben.

Da vor Verwirklichung des demokratischen Sozialismus die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen weitgehend der Willkür der Unternehmer unterliegt, ist es Verpflichtung unserer Gesellschaft, für gesellschaftseigene Produktionsstätten und damit für sichere Arbeitsplätze zu sorgen, eine Maßnahme, die uns auf dem Wege zum demokratischen Sozialismus entscheidend voranbringen würde.